Gebührenrechnungen
Die Gebührenrechnungen der Energie Hunzenschwil AG (ENH) für Strom, Wasser, Abwasser und Kehricht erfolgen vierteljährlich, abgerechnet mit den effektiven Quartalswerten für den Verbrauch. Die Verrechnung von Wasser, Abwasser und Kehricht erfolgt im Auftrag der Einwohnergemeinde Hunzenschwil durch die ENH.
Die Abrechnungen erfolgen jeweils im Folgemonat und sind innert 30 Tagen zu bezahlen.

Ablesunng
Die Energie Hunzenschwil AG hat seit 2018 in sämtlichen Messstellen ihres Versorgungsgebietes Snart-Meter in Betrieb.
Seither lesen wir die Zählerdaten täglich automatisiert aus. Dies ermöglicht uns damit auch eine quartalsscharfe Abrechnung.
Manuelle Zählerablesungen sind deshalb nicht mehr nötig.

Form der Gebührenrechnungen
In der Regel erfolgt der Versand der Gebührenrechnung per Post mit Einzahlungsschein. Alternativ stehen fol-gende weitere Optionen zur Verfügung:
E-Rechnung: Nutzer von E-Banking steht die Möglichkeit offen, ihre Rechnung per eBill zu erhalten. Damit erfolgt kein Versand mehr per Post, die Zahlung sowie das PDF der Rechnung steht im eBill be-reit.
– E-Mail Versand: Sie erhalten ihre Gebührenrechnung papierlos per E-Mail im Format PDF.

Bezahlung der Gebührenrechnungen
Die Rechnungen sind innert 30 Tagen mit dem angefügten Einzahlungsschein zu bezahlen. Für die Bezahlung der Rechnung haben Sie nebst der normalen Zahlung über ihr Bank- oder Postkonto folgende Möglichkeiten:
– Barzahlung: Sie können Ihre Rechnung auf der Geschäftsstelle der ENH direkt mit Bargeld bezahlen.
– Kartenzahlung: Auf der Geschäftsstelle der ENH haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rechnung per Kartenzahlung zu erledigen:
Kartenzahlung
– Twint: Nach scannen des QR-Codes auf der Geschäftsstelle, können Sie die Rechnung direkt vor Ort begleichen.
Lastschriftverfahren: Bezahlung der Rechnung per Lastschrift. (Nur mit einem Bankkonto möglich)

QR-Rechnung
Die Umstellung auf die QR-Rechnung erfolgte bei der Energie Hunzenschwil AG (ENH) im August 2021. Dementsprechend haben sämtlichen Kunden die Gebührenrechnung für das 3. Quartal 2021, welche im Oktober 2021 verschickt wurde, mit dem neuen QR-Einzahlungsschein erhalten.

Mahnverfahren
Die 1. Mahnung wird als Zahlungserinnerung mit dem Hinweis, dass die Bezahlung der Rechnung noch ausstehend ist, ohne zusätzliche Gebühren versendet. Es wird gebeten, die Zahlung innert 10 Tagen auszuführen und es wird darauf hingewiesen, dass bei einer allfälligen weiteren Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.00 exkl. MwSt. verrechnet wird.
Ohne Zahlungseingang innerhalb der gesetzten Frist wird dann eine 2. Mahnung inkl. Mahngebühr von CHF 20.00 mit einer zusätzlichen Frist von 10 Tagen zur Bezahlung der Rechnung verschickt.
Die 2. Mahnung ist die letzte Zahlungsaufforderung seitens der ENH. Nach unbenutztem Ablauf der darin gesetzten Frist wird die Forderung, ohne weitere Ankündigung, an ein externes Inkassounternehmen übergeben. Wird die Forderung an das Inkassounternehmen übergeben, kann dies bei Zahlungsverzug mit erheblichen zusätzlichen Kosten bis hin zu einem Betreibungsverfahren verbunden sein. Die zusätzlichen Kosten können damit, je nach Forderungshöhe, mehrere 100 Franken betragen!
In Ausnahmefällen behalten wir uns das Recht vor, nach einer Ankündigung und nach Art. 8.1 AGB Elektrizitätsversorgung ENH, die Stromzufuhr dennoch zu unterbrechen.