Netzanschluss
Der Antrag auf Neuerstellung oder Änderung eines Netzanschlusses erfolgt mit dem Formular Anschlussgesuch an die Energie Hunzenschwil AG. Für Neubauten ist dieses Formular Bestandteil des Baugesuches an die Einwohnergemeinde.
Das Formular «Anschlussgesuch» der ENH kann als ausfüllbare PDF-Datei im Verzeichnis <<Formulare Betrieb>> aus dem Downloadbereich der Homepage der ENH heruntergeladen werden.
Sämtliche aktuellen Formulare für die administrative Abwicklung des Netzanschlusses stehen ebenfalls im Downloadbereich der Homepage der ENH unter <<Formulare Betrieb>> zur Verfügung.
Baugesuch |
Das Baugesuch ist mit den notwendigen Formularen und Unterlagen durch den/die Bauherr/in oder dessen/deren Beauftragten vollständig an die Einwohnergemeinde Hunzenschwil einzureichen. |
Anschlussgesuch Elektro |
Falls die Neuerstellung oder Änderung eines bestehenden Anschlusses an das elektrische Verteilnetz gefordert ist, ist das Anschlussgesuch der ENH Bestandteil der einzureichenden Unterlagen zum Baugesuch. Die Behörde unterbreitet das Anschlussgesuch der ENH zur Stellungnahme. Bei Anpassungen, Verstärkungen oder anderweitigen Änderungen des elektrischen Hausanschlusses, ohne behördliches Baugesuch, sind die erforderlichen Anschlussgesuche Elektro direkt an die ENH einzureichen. |
Bewilligung ENH |
Die ENH beurteilt und bearbeitet das Anschlussgesuch und erstellt die Anschlussbewilligung zu Handen der Behörde als Beilage zur Bewilligung des Baugesuchs. |
Baustromanschluss |
Baustromanmeldungen bei der Energie Hunzenschwil AG haben zwingend mit dem dafür vorgesehenen Formular der ENH zu erfolgen. Ohne dieses ausgefüllte und unterzeichnete Formular wird kein Baustellenanschluss werkseitig in Betrieb genommen. Dieses Formular dient der ENH als Meldeformular für die Baustelleninstallation, eine Installationsanzeige ist nicht notwendig und wird nicht bearbeitet. |
Technische Anschlussgesuche |
Bei speziellen elektrischen Verbrauchern oder Geräten, welche Oberschwingungen oder Spannungsänderungen verursachen (z.B. Wärmepumpe, Lift, etc.) muss ein technisches Anschlussgesuch zur Vorabklärung und Bewilligung bei der ENH eingereicht werden (>> siehe Werkvorschriften TAB Kapitel 8). |
Anschluss Energieerzeugungsanlage (EEA) |
Energieerzeugungsanlagen (EEA), wie Photovoltaikanlagen etc., sind zwingend mit dem Anschlussgesuch der ENH einzureichen. Andere Gesuchformulare werden zurückgewiesen. Die ENH beurteilt und bewilligt die Anlagen innert 30 Tagen. |
Installationsanzeige |
Der Elektroinstallateur erstellt im Auftrag des Bauherrn eine Installationsanzeige und reicht diese zur Bewilligung bei der ENH ein. Mit der Installationsanzeige müssen zwingend Schema und Disposition der Haupt- bzw. Zählerverteilung eingereicht werden. Fehlen diese Unterlagen, wird die Installationsanzeige nicht behandelt und es kann keine Installationsgenehmigung ausgestellt werden. |
Kosten Netzanschluss |
Ein Kostenvoranschlag für den Hausanschluss wird erst bei Vorliegen der definitiven Anschlussbedingungen und nur auf bauseitiges Verlangen erstellt. |
Bestellung Netzanschluss |
Die Bewilligung des Baugesuchs gilt bei der ENH als Ausführungsgrundlage für den Netzanschluss. Eine separate bauseitige Bestellung ist nicht notwendig. |
Ausführung Netzanschluss |
Die Fertigstellung der bauseits erstellten Tiefbauarbeiten wird der ENH gemeldet, worauf diese den Netzanschluss ausführt. Der gewünschte Ausführungstermin ist mindestens 14 Tage im Voraus anzumelden und mit der ENH abzusprechen. |
Montage Mess- und Steuereinrichtungen |
Der Elektroinstallateur bestellt bei der ENH die Lieferung und Montage der Zähler und Steuerapparate. Der gewünschte Ausführungstermin ist mindestens 14 Tage im Voraus anzumelden und mit der ENH abzusprechen. |
Sicherheitsnachweis |
Der Elektroinstallateur bestätigt der ENH die normkonforme Ausführung der Installation mit dem dafür vorgesehenen Sicherheitsnachweis. Bei Bauten mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren müssen die Anlagen zusätzlich von einem unabhängigen Kontrollorgan mit Kontrollbewilligung des Eidg. Starkstrominspektorates geprüft werden. Der Kontrolleur bestätigt die erfolgte Kontrolle mit seiner Unterschrift auf dem Sicherheitsnachweis. |
Die Anschlussbedingungen und Preise sind im Dokument „AGB Erschliessungs- und Anschlussbedingungen ENH“ der Energie Hunzenschwil AG festgelegt.