Netzanschluss

Der Antrag auf Neuerstellung oder Änderung eines Netzanschlusses erfolgt mit dem Formular Anschlussgesuch an die Energie Hunzenschwil AG. Für Neubauten ist dieses Formular Bestandteil des Baugesuches an die Einwohnergemeinde.

Das Formular «Anschlussgesuch» der ENH kann als ausfüllbare PDF-Datei im Verzeichnis <<Formulare Betrieb>> aus dem Downloadbereich der Homepage der ENH heruntergeladen werden.

Sämtliche aktuellen Formulare für die administrative Abwicklung des Netzanschlusses stehen ebenfalls im Downloadbereich der Homepage der ENH unter <<Formulare Betrieb>> zur Verfügung.

Baugesuch
Das Baugesuch ist mit den notwendigen Formularen und Unterlagen durch
den/die Bauherr/in oder dessen/deren Beauftragten vollständig an die
Einwohnergemeinde Hunzenschwil einzureichen.
Anschlussgesuch Elektro
Falls die Neuerstellung oder Änderung eines bestehenden Anschlusses an das
elektrische Verteilnetz gefordert ist, ist das Anschlussgesuch der ENH
Bestandteil der einzureichenden Unterlagen zum Baugesuch.
Die Behörde unterbreitet das Anschlussgesuch der ENH zur Stellungnahme.
Bei Anpassungen, Verstärkungen oder anderweitigen Änderungen des elektrischen
Hausanschlusses, ohne behördliches Baugesuch, sind die erforderlichen
Anschlussgesuche Elektro direkt an die ENH einzureichen.
Bewilligung ENH
Die ENH beurteilt und bearbeitet das Anschlussgesuch und erstellt die
Anschlussbewilligung zu Handen der Behörde als Beilage zur
Bewilligung des Baugesuchs.
Baustromanschluss
Baustromanmeldungen bei der Energie Hunzenschwil AG haben zwingend mit dem dafür vorgesehenen Formular der ENH zu erfolgen. Ohne dieses ausgefüllte und unterzeichnete Formular wird kein Baustellenanschluss werkseitig in Betrieb genommen. Dieses Formular dient der ENH als Meldeformular für die Baustelleninstallation, eine Installationsanzeige ist nicht notwendig und wird nicht bearbeitet.
Technische Anschlussgesuche
Bei speziellen elektrischen Verbrauchern oder Geräten, welche Oberschwingungen
oder Spannungsänderungen verursachen (z.B. Wärmepumpe, Lift, etc.) muss ein
technisches Anschlussgesuch zur Vorabklärung und Bewilligung bei der ENH
eingereicht werden (>> siehe Werkvorschriften TAB Kapitel 8).
Anschluss Energieerzeugungsanlage (EEA)
Energieerzeugungsanlagen (EEA), wie Photovoltaikanlagen etc., sind zwingend mit
dem Anschlussgesuch der ENH einzureichen. Andere Gesuchformulare
werden zurückgewiesen. Die ENH beurteilt und bewilligt die Anlagen innert
30 Tagen.
Installationsanzeige
Der Elektroinstallateur erstellt im Auftrag des Bauherrn eine Installationsanzeige
und reicht diese zur Bewilligung bei der ENH ein. Mit der Installationsanzeige
müssen zwingend Schema und Disposition der Haupt- bzw. Zählerverteilung
eingereicht werden. Fehlen diese Unterlagen, wird die Installationsanzeige nicht
behandelt und es kann keine Installationsgenehmigung ausgestellt werden.
Kosten Netzanschluss
Ein Kostenvoranschlag für den Hausanschluss wird erst bei Vorliegen der definitiven
Anschlussbedingungen und nur auf bauseitiges Verlangen erstellt.
Bestellung Netzanschluss
Die Bewilligung des Baugesuchs gilt bei der ENH als Ausführungsgrundlage
für den Netzanschluss. Eine separate bauseitige Bestellung ist nicht notwendig.
Ausführung Netzanschluss
Die Fertigstellung der bauseits erstellten Tiefbauarbeiten wird der ENH
gemeldet, worauf diese den Netzanschluss ausführt. Der gewünschte
Ausführungstermin ist mindestens 14 Tage im Voraus anzumelden und mit der
ENH abzusprechen.
Montage Mess- und Steuereinrichtungen
Der Elektroinstallateur bestellt bei der ENH die Lieferung und Montage der Zähler
und Steuerapparate. Der gewünschte Ausführungstermin ist mindestens 14 Tage
im Voraus anzumelden und mit der ENH abzusprechen.
Sicherheitsnachweis
Der Elektroinstallateur bestätigt der ENH die normkonforme Ausführung der
Installation mit dem dafür vorgesehenen Sicherheitsnachweis.
Bei Bauten mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren müssen die Anlagen
zusätzlich von einem unabhängigen Kontrollorgan mit Kontrollbewilligung
des Eidg. Starkstrominspektorates geprüft werden. Der Kontrolleur bestätigt die
erfolgte Kontrolle mit seiner Unterschrift auf dem Sicherheitsnachweis.

Die Anschlussbedingungen und Preise sind im Dokument „AGB Erschliessungs- und Anschlussbedingungen ENH“ der Energie Hunzenschwil AG festgelegt.