Informationen zu Gebühren, Tarifen und Naturstromprodukten der Energie Hunzenschwil AG für 2015
Kostenfaktoren und Vorgaben zur Bestimmung von Strompreisen
Die Strompreise setzen sich aus den Komponenten
Netz, der Infrastruktur für die Stromlieferung,
Energie, dem eigentlichen Strom, sowie den
Abgaben, im Wesentlichen zur Förderung der erneuerbaren Energien,
zusammen.
Der regulierte Netzbereich wird im Wesentlichen von den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) sowie von den Kostenrechnungsvorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromVV) bestimmt. Diese Vorgaben basieren auf Vor- und Nachkalkulationen der Betriebsrechnungen und werden von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft und überwacht.
Die Energiekosten werden seit 2013 durch stark volatile und sinkende Preise im freien Markt bestimmt. Dies macht die Beschaffung schwierig und führt zu unterschiedlichsten Ausprägungen bei der Preisentwicklung.
Die Abgaben setzen sich einerseits durch die vom Bundesrat festgelegten Zuschläge für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und die Abgabe für den Gewässerschutz (GschG) und andererseits durch die von der Gemeinde bestimmte Konzessionsabgabe für die Benützung von öffentlichem Grund zusammen.
Stromtarife der Energie Hunzenschwil AG für 2015
Die Strompreise für 2015 der Energie Hunzenschwil AG sind geprägt von Investitionen in die Stromversorgung, leicht sinkenden Energiepreisen, steigenden Abgaben und unterschiedlicher Entwicklung der Netznutzungspreise durch den Ausgleich von Deckungsdifferenzen aus dem Vorjahr. Insgesamt ergibt sich bei Niederspannungskunden mit den Tarifen KN und GN für 2015 eine Erhöhung der Gesamtkosten (Netznutzung + Energie + Abgaben) im Bereich von ca. 3 bis 5%. Grosskunden mit dem Tarif GH profitieren von der Rückerstattung von positiven Deckungsdifferenzen mit einer Reduktion um ca. 8%. Damit werden sich die Preisanpassungen etwa im gesamtschweizerischen Mittel bewegen bleiben im nationalen Vergleich weiter attraktiv. Regionale und lokale Unterschiede ergeben sich durch die sehr heterogene Stromlandschaft in der Schweiz mit den vielen eigenständigen Stromversorgungsunternehmungen mit unterschiedlichsten Kundenstrukturen.
Netznutzung
Die Erträge aus der Netznutzung werden für die Sicherstellung des Netzbetriebes und zur Abdeckung der notwendigen Investitionen benötigt.
Die regulatorischen Vorgaben – umgesetzt in der ElCom-Kostenrechnung – bestimmen dabei den Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife komplett. Preisfaktoren bei der Vorkalkulation für 2015 sind dabei auch gestiegene Tarife der Vorlieferantin AEW Energie AG für die Netznutzung sowie die Reduktion der Systemdienstleistungen (SDL) von 0.64 Rp./kWh auf 0.54 Rp./kWh. Die Nachkalkulation der Rechnung 2013 der ENH ergeben für die Kundengruppen KN und GN auf Netzebene 7 (Niederspannung) eine negative Deckungsdifferenz, welche in den Tarifen 2015 nachverrechnet wird. Die Kunden mit Tarif GH auf Netzebene 5 (Mittelspannung) profitieren von einer positiven Deckungsdifferenz welche 2015 zurückerstattet wird.
Energie
Die Preise des an der Börse gehandelten Stroms sind seit 2013 in der Tendenz fallend. Die tiefen Kosten für CO2-Zertifikate in Europa, der billige Kohlepreis, die schleppende Konjunktur sowie die subventionierten erneuerbaren Energien aus Deutschland sind u.a. entscheidende Faktoren für diese Entwicklung. Auf der anderen Seite erweisen sich die Kosten für die inländische Produktion als höher, da Modernisierungen und Investitionen in neue Kraftwerke heute teurer sind als noch vor Jahren.
Dies hat die Energie Hunzenschwil AG im letzten Jahr dazu bewogen, den Strom ab 2014 ebenfalls im freien Markt zu beschaffen. Aufgrund der Beurteilung der damaligen Marktsituation wurde die Energie für die Jahre 2014 bis 2016 beschafft. Dadurch konnten für das aktuelle Jahr 2014 die Energiepreise für alle Kundengruppen gleich um ca. 10% gesenkt werden. Für das Jahr 2015 reduzieren sich die Energiepreise nun weiter um durchschnittlich ca. 1.3%.
Abgaben
Der Netzzuschlag für erneuerbare Energien und Gewässerschutz erhöht sich gesamthaft um 83% von 0.6 Rp./kWh auf 1.1 Rp./kWh. Die massive Erhöhung ist im Wesentlichen mit dem Wechsel auf Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen anstelle der Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV und der gleichzeitigen Ausdehnung des Anspruchs auf Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 30 KW begründet. Anstelle der ursprünglich geplanten 20 Millionen Franken für Einmalvergütungen rechnet der Bund mit Kosten von mindestens 135 Millionen Franken. Der Anteil an den Gewässerschutz bleibt mit 0.1 Rp./kWh stabil.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Einwohnergemeinde für die Einräumung des Rechts zur Benutzung von kommunalem Grund und Boden zum Bau und Betrieb von Leitungen und Gebäuden, die der Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom dienen. Für 2015 bleibt die Konzessionsabgabe bei 0.25 Rp./kWh.