Elektrokontrolle

Sicherheitskontrollen der Strominstallationen
Für Ihre persönliche Sicherheit: Strominstallationen müssen gemäss gesetzlichen Vorschriften ein erstes Mal bei der Erstellung und später in regelmässigen Abständen auf ihre Sicherheit kontrolliert werden.

Die Energie Hunzenschwil AG ist als Netzbetreiberin gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen NIV verpflichtet, alle elektrischen Installationen nach Fertigstellung und in periodischen Zeitabständen zu prüfen und nötigenfalls die Instandsetzung allfälliger Mängel zu überwachen. Als Netzbetreiberin müssen wir ein Verzeichnis der von uns versorgten Niederspannungsinstallationen führen und den Eingang der erforderlichen Sicherheitsnachweise überwachen.

Der Eigentümer der Installation ist für die Durchführung der Kontrolle verantwortlich. Er ist verpflichtet, diesen Sicherheitsnachweis zu erbringen. Wir unterstützen Sie als Eigentümer, indem wir Sie rechtzeitig an die Kontrollpflicht erinnern und Sie periodisch dazu auffordern, den Nachweis zu erbringen, dass die Installationen nach den Regeln der Technik erstellt und gewartet werden.

Für Auskünfte oder Fragen zur elektrischen Hausinstallationskontrolle stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Weitere und detailliertere Informationen zum Verfahrensablauf der Elektrokontrolle erhalten Sie mit dem Kontrollaufgebot und in den nachstehenden Infoblättern und Internet-Links: