KUNDEN NE7 FLEX
Der Basistarif KUNDEN NE7 FLEX mit den Produkten KN-F naturstrom, KN-F naturstrom+ und KN-F classic gilt für Endverbraucher in der Grundversorgung in ganzjährig genutzten Liegenschaften mit Strombezug in Niederspannung Netzebene 7 und einem Jahresverbrauch bis 50’000 kWh, deren Energiebezug durch einen einzigen Zähler gemessen wird und bei denen die Kunden gemäss Art. 17b von ihrem Recht Gebrauch machen, auf die werkseitige Steuerung der Flexibilitäten, d.H. Geräte mit einem hohen Strombedarf wie z.B. Wärmepumpen, Elektroheizungen, Boiler, etc., zu verzichten.
Nur Kunden, bei denen die ENH die Flexibilitäten, d.H. Geräte mit einem hohen Strombedarf wie z.B. Wärmepumpen, Elektroheizungen, Boiler, etc., nutzen kann, können zwischen den beiden Wahltarifen STANDARD und ZONE wählen.
KUNDEN NE7 STANDARD
Der Wahltarif KUNDEN NE7 STANDARD mit den Produkten KN-S naturstrom, KN-S naturstrom+ und KN-S classic gilt für Endverbraucher in der Grundversorgung in ganzjährig genutzten Liegenschaften mit Strombezug in Niederspannung Netzebene 7 und einem Jahresverbrauch bis 50’000 kWh, deren Energiebezug durch einen einzigen Zähler gemessen wird und bei denen Flexibilitäten, d.H. Geräte mit einem hohen Strombedarf wie z.B. Wärmepumpen, Elektroheizungen, Boiler, etc. durch die ENH gesteuert werden können.
Bestehende Steuerungen werden übernommen, solange der Kunde nicht von seinem Recht Gebrauch macht, gemäss Art. 17b Stromversorgungsgesetz auf den werkseitigen Einsatz intelligenter Steuer- und Regelsysteme zu verzichten. In diesem Falle wird der Kunde automatisch dem Basistarif FLEX zugeteilt. Die Wahltarife entfallen.
KUNDEN NE7 ZONE
Der Tarif KUNDEN NE7 ZONE mit den Produkten KN-Z naturstrom, KN-Z naturstrom+ und KN-Z classic gilt für Endverbraucher in der Grundversorgung in ganzjährig genutzten Liegenschaften mit Strombezug in Niederspannung Netzebene 7 und einem Jahresverbrauch bis 50’000 kWh, deren Energiebezug durch einen einzigen Zähler gemessen wird und bei denen Flexibilitäten, d.H. Geräte mit einem hohen Strombedarf wie z.B. Wärmepumpen, Elektroheizungen, Boiler, etc. durch die ENH gesteuert werden können.
Bestehende Steuerungen werden übernommen, solange der Kunde nicht von seinem Recht Gebrauch macht, gemäss Art. 17b Stromversorgungsgesetz auf den werkseitigen Einsatz intelligenter Steuer- und Regelsysteme zu verzichten. In diesem Falle wird der Kunde automatisch dem Basistarif FLEX zugeteilt. Die Wahltarife entfallen.