Informationen

– Funktionsweise und ausführliche Informationen zu Vertriebsmodellen und Themen rund um lokal produzierten Strom:

– Kompakte Information auf der Webseite unseres Partners und Vorlieferanten AEW Energie AG

– ZEV: Die Energie Hunzenschwil AG bietet seit 2019 ein einfaches Modell «ENH-EVG» für eine ZEV – Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Informationen dazu nachstehend auf dieser Webseite.

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV / Eigenverbrauchsgemeinschaft Produkt ENH-EVG

– Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ermöglicht es, den lokal produzierten Strom direkt im Gebäude den Mieterinnen und anderen Eigentümerinnen zu verkaufen und innerhalb des ZEV zu verrechnen. Dadurch wird der Eigenverbrauch der lokalen Stromproduktion gesteigert und dank eingesparten Netzkosten die Wirtschaftlichkeit der Anlagen deutlich erhöht.

– Der ZEV kann nur mit Gebäuden und Parteien gebildet werden, welche sich hinter demselben Netzanschlusspunkt befinden. Der Ausschluss einzelner Teilnehmenden ist hier aufwändig, da dazu in der Regel die elektrische Installation angepasst werden muss.

– Die Energie Hunzenschwil AG unterstützt Eigenverbrauchsgemeinschaften bei der Realisierung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch mit unserem VNB-Produkt ENH-EVG. Mit diesem Modell erfolgt die Messung und Abrechnung der Eigenverbrauchsgemeinschaft vollständig durch die ENH. Die Teilnehmer am Produkt ENH-EVG bleiben Kunden der ENH. Das Inkasso des an die Teilnehmer abgegebenen eigenproduzierten Stromes aus der PV-Anlage erfolgt durch die ENH und wird dem Betreiber vergütet. Der Betreiber der PV-Anlage hat damit keinen administrativen Aufwand, bei einer sehr kleinen Fee von 1.5 Rp/kWh des verkauften eigenproduzierten Stromes.

LEG – Lokale Elektrizitätsgemeinschaften

Voraussetzungen LEG:
– Alle Teilnehmer müssen in der gleichen Gemeinde, am Netz des gleichen Verteilnetzbetreibers und auf derselben Netzebene angeschlossen sein.
– Die Produktionsleistung der Energieerzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie entspricht mindestens 5 % der Anschlussleistung aller Teilnehmenden (wird bei der Anmeldung von der ENH geprüft).
– Alle teilnehmenden Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen müssen mit intelligenten Messsystemen (kommunikativen Smart Metern) ausgestattet sein.
– Bei einer bewilligten LEG-Anmeldung installiert die ENH alle nötigen Smart Meter innerhalb von drei Monaten.
– Für die Vermarktung des LEG-Stroms darf die Netzebene 3 nicht verwendet werden.
– Die Teilnehmer müssen ihr Verhältnis schriftlich regeln und eine LEG-Vertretung benennen (Aussenvertretung).

Abrechnung LEG:
– Die äussere Abrechnung erfolgt durch die Energie Hunzenschwil AG für jeden einzelnen Teilnehmer, basierend auf den Lastgangdaten und für den Stromanteil, welcher nicht aus der LEG bezogen wird.
– Für die Abrechnung innerhalb der LEG zwischen den Teilnehmenden ist die LEG-Vertretung oder ein beauftragter Abrechnungsdienstleister zuständig. Die ENH stellt die erforderlichen Lastgangdaten unentgeltlich zur Verfügung.
– Im Gegensatz zu einem ZEV/vZEV bleiben die einzelnen Teilnehmenden in der LEG direkte ENH-Kunden.

vZEV – Virtueller Zusammen­schluss zum Eigenverbrauch

Voraussetzungen vZEV:
– Die Produktionsanlage wie auch die teilnehmenden Parteien müssen am selben Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sein (z.B. an derselben Sammelschiene in einer Kabelverteilkabine, einer Trafostation oder an derselben Muffe).
– Alle teilnehmenden Liegenschaften müssen auf der Netzebene 7 (230/400 Volt AC) angeschlossen sein und im gleichen Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers liegen.
– Die Produktionsleistung der Energieerzeugungsanlagen von erneuerbarer Energie entspricht mindestens 10% der Anschlussleistung aller Teilnehmenden (wird bei der Anmeldung von der ENH geprüft).
– Die Produktion der PV-Anlage(n) muss bei einem vZEV gemessen sein. Ist keine Produktionsmessung des VNB vorhanden, muss der Messplatz bauseits erstellt und der ENH zur Verfügung gestellt werden. Die Installation und der Betrieb des Smart-Meter-Zählers erfolgt dann durch die ENH. Nur durch die Messung der Produktion kann bestimmt werden, welcher Anteil des verbrauchten Stroms von der Solaranlage stammt (Eigenverbrauch) und welcher Teil aus dem Netz bezogen wurde. Private Messungen werden nicht akzeptiert.
– Alle abrechnungsrelevanten Produktions- und Verbrauchsstellen müssen mit intelligenten Messsystemen des Netzbetreibers ausgestattet sein >> dies ist bei der ENH der Fall. Neu notwendige Produktionsmessungen werden ebenfalls mit einem intelligenten Messsystem ausgerüstet.
– Bei einem genehmigten vZEV-Antrag installiert die ENH die allenfalls noch nötigen Smart Meter innerhalb von drei Monaten. Die dazu notwendigen Messplätze müssen bauseits bereitgestellt werden.
– Die Teilnehmer müssen ihr Verhältnis schriftlich regeln und eine vZEV-Vertretung benennen (Aussenvertretung)

Abrechnung vZEV:
– Die äussere Abrechnung erfolgt durch die Energie Hnunzenschwil AG anhand der virtuellen Summenmessung basierend auf den Lastgangdaten aller Teilnehmenden und wird der vZEV-Vertretung in Rechnung gestellt.
– Für die Abrechnung innerhalb des vZEVs zwischen den Teilnehmenden ist die vZEV-Vertretung oder ein beauftragte Dienstleistungsfirma zuständig. Die Energie Hunzenschwil AG stellt die erforderlichen Lastgangdaten unentgeltlich zur Verfügung.
– In einem vZEV sind die Teilnehmenden keine direkten ENH-Kunden mehr, und werden daher vom vZEV direkt abgerechnet.