Informationen zu Gebühren, Tarifen und
Naturstromprodukten
der Energie Hunzenschwil AG (ENH)
für 2023

Stromtarife für 2023
Mit seiner Zustimmung zur Revision des Energiegesetzes (ENG) am 21. Mai 2017 hat die schweizerische Stimmbevölkerung das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 (ES2050) genehmigt. Die Umsetzung der ES2050 hat seither zu wesentlichen Änderungen und Systemwechsel gegenüber der früheren Ordnung in der Stromversorgung geführt. Die zahlreichen davon betroffenen Gesetze und Verordnungen werden auch laufend von den verantwortlichen Bundesbehörden mit zum Teil erheblichen Auswirkungen und weitreichenden Folgen für die Stromversorgungsunternehmungen und deren Kunden angepasst.
Die regulatorischen Vorgaben im Tarifsystem und der Systemwechsel betreffend den Einsatz von Steuer- und Regelsystemen sind erfüllt. Für 2023 werden keine Veränderungen in der Tarifstruktur der ENH vorgenommen.
Die Preisgestaltung der Stromkosten wird durch strenge regulatorische Vorgaben der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom vorgegeben. Die Kostenrechnung der ElCom bestimmt dabei den massgebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife.
Die Endverbraucher mit Strombezug in Niederspannung Netzebene 7 mit einem Jahresverbrauch bis 50’000 Kilowattstunden sind alle in einer Kundengruppe zusammengefasst. Für diese Kundengruppe stellt die ENH 3 Tarife zur Verfügung:

  • Basistarif KUNDEN NE7 FLEX
  • Wahltarif KUNDEN NE7 STANDARD
  • Wahltarif KUNDEN NE7 ZONE

Der Basistarif FLEX und der Wahltarif STANDARD sind dabei als Einheitstarife ausgestaltet, d.h. es gibt nur noch einen Preis für den Verbrauch pro Kilowattstunde Strom, welcher ganzjährig rund um die Uhr gültig ist. Kunden, welche ihre Flexibilitäten, d.h. Geräte mit einem hohen Strombedarf wie z.B. Wärmepumpen, Elektroheizungen, Boiler etc. selber nutzen, werden fix in den Basistarif FLEX eingeteilt.

Strompreiskomponenten
Die Strompreise setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Netz der Infrastruktur für die Stromlieferung
Energie der eigentlichen Stromlieferung
Abgaben der Netzzuschlag des Bundes und die Konzession an die Gemeinde
Der regulierte Netzbereich wird im Wesentlichen von den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) sowie von den Kostenrechnungsvorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromVV) bestimmt. Diese Vorgaben basieren auf Vor- und Nachkalkulationen der Betriebsrechnungen der Werke und werden von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft und überwacht.
Da die ENH über keine Produktionsanlagen verfügt, werden die Energiekosten durch die internationalen Strompreise an den Energiebörsen bestimmt. Die Entwicklung der Energiepreise der einzelnen EVU’s hängt daher im Wesentlichen von deren Beschaffungsstrategie ab. Auch hier gelten strenge regulatorische Vorgaben betreffend Deckungsdifferenzen, Vertrieb- und Verwaltungskosten sowie vom Gewinnanteil im Energiebereich.
Die Abgaben setzen sich einerseits durch den vom Bundesrat festgelegten Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische und andererseits durch die von der Gemeinde bestimmte Konzessionsabgabe für die Benützung von öffentlichem Grund zusammen.

Kostenentwicklung Tarife ENH 2023
Weiter steigende Vorliegernetzkosten und höhere Abgaben für Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid AG führen für 2023 zu einer leichten Erhöhung der Netznutzungspreisen im Netzgebiet der ENH.
Die Grosshandelspreise für Energie an der europäischen Strombörse sind seit Mitte 2021 auf rekordhohe Werte angestiegen.
Die Abgaben für Netzzuschlag und Konzession bleiben unverändert.
Zusammen mit den ebenfalls gestiegenen Vorliegernetzkosten und Systemdienstleistungen werden die Kunden der Energie Hunzenschwil AG (ENH) ab 2023 leider deutlich mehr für ihren Strom bezahlen müssen als bisher.
Insgesamt werden die Kunden der Energie Hunzenschwil AG (ENH) ab 2023 leider deutlich mehr für ihren Strom bezahlen müssen als bisher. Die Gesamtstromkosten steigen für Kleinkunden bei der ENH für 2023 gegenüber 2022 um durchschnittlich ca. 30% an. Für einen 4-Personen-Haushalt mit Jahresverbrauch von 4’500 kWh (ElCom-Verbrauchskategorie H4) ergeben sich dabei Mehrkosten von rund CHF 280.- pro Jahr. Für die Grosskunden auf Netzebene 5 und 7 beträgt die Kostensteigerung je nach Verbrauchsprofil ebenfalls etwa zwischen 30 und 35%.

Netznutzung
Die Tätigkeiten im Netz dienen der Versorgungssicherheit unserer Kunden und sind Investitionen in die Zukunft, damit die ENH für künftige zusätzliche Anforderungen bei der Umsetzung der Energiestrategie 2050, insbesondere mit der zunehmenden Elektrifizierung von Gebäudeheizungen und E-Mobilität sowie dem Bau von dezentralen Energieerzeugungsanlagen, vorbereitet ist.
Die Netznutzungskosten der ENH sind wesentlich bestimmt durch die Vorliegernetzkosten der AEW Energie AG. Preisanpassungen der Axpo und deren Vorliegerin Swissgrid bedeuten auch für die AEW höhere Beschaffungskosten, welche an die Endverteiler wie die ENH weitergegeben werden. Zudem erfährt der Preis für die allgemeinen Systemdienstleistungen der Swissgrid fast eine Verdreifachung von 0.16 Rp/kWh im 2022 auf 0.46 Rp/kWh im 2023.
Gesamthaft ergibt sich daraus bei der Netznutzung für die Kunden der ENH eine Preiserhöhung im Niederspannungsnetz um ca. 0.8 Rp/kWh.
Die ENH ist ständig bestrebt, das Stromnetz auf einem hohen technischen Stand zu halten. Dafür sind, insbesondere bei Sanierungen von Kabelanlagen, zum Teil auch hohe Investitionen notwendig. Die Investitionen und die Kapitalkosten der Netze werden deshalb die Netznutzungspreise auch in Zukunft weiter stark beeinflussen. Grossprojekte wie die aktuelle Sanierung der Hauptstrasse K247 sowie der Neu- bzw. Ausbau der Stromeinspeisung West im Neuland benötigen ebenfalls sehr hohe Investitionen der ENH.

Energie
Die Preise für die Beschaffung von Energie am europäischen Strommarkt sind seit etwa Mitte 2021 unter anderem aufgrund global höherer Brennstoff- und CO2-Preise sowie Kraftwerksausfällen und -abschaltungen im Ausland förmlich explodiert. Zudem haben die weltweit gelockerten Pandemie-Massnahmen zu einer steigenden Energienachfrage geführt. Die Entwicklungen führten dazu, dass sie mittlerweile noch nie dagewesene höchste Werte erreichen. Mit dem Krieg in der Ukraine und den damit verbundenen Unsicherheiten bei Öl- und Gaslieferungen verschärfte sich die bereits sehr angespannte Preissituation weiter und ein Ende ist leider nicht abzusehen.
Die längerfristige Strategie für die Energiebeschaffung der ENH mit dem unabhängigen Partner iStrom AG mit ihren mittlerweile über 20 Beschaffungspartnern und einem Gesamtvolumen von 800 GWh orientiert sich an der Entwicklung des Strommarktes. In der heutigen Marktsituation haben Energieversorger mit eigenen Produktionsanlagen nun Vorteile aufgrund der wesentlich tieferen Gestehungskosten für eigenproduzierte Energie gegenüber Energie am Strommarkt. Da die ENH keine eigenen Produktionsanlagen hat und die Markentwicklung niemand voraussehen konnte, erhöhte sich der Beschaffungspreis für 2023 bis zum Abschluss im Juni 2022 kontinuierlich. Die Bandbreite des Energiepreisanstieges wird verglichen mit anderen EVU’s sehr unterschiedlich sein und kann auch sehr weit auseinander liegen. Die Mehrheit der EVU’s wird, wie die ENH zusammen mit der iStrom AG, ausschliesslich und langfristig am Markt beschaffen und kann nicht von selbst erzeugter Eigenproduktion profitieren.

Strompreisentwicklung seit 01.01.2020 Strompreisentwicklung seit 01.01.2020

Im Beschaffungsfenster für 2023 ergab dies für die ENH gesamthaft einen Mehraufwand von über 50 CHF/MWh gegenüber 2022, welcher den Kunden weitergegeben werden muss. Dies bedeutet einen Anstieg des Energiepreises für die Endkunden im Durchschnitt um rund 78% gegenüber 2022.

Abgaben
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene, fremdbestimmte bzw. durch die politischen Bundesbehörden festgelegte Netzzuschlag wird zur Förderung von einheimischer erneuerbarer Energie und zur Verbesserung der Stromeffizienz verwendet. Für 2023 bleibt der Netzzuschlag für erneuerbare Energien und Gewässerschutz auf der mit der Inkrafttretung des Energiegesetzes Anfang 2018 maximal vorgesehenen Höhe von 2.3 Rp/kWh.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Einwohnergemeinde Hunzenschwil für die Einräumung des Rechts zur Benutzung von kommunalem Grund und Boden zum Bau und Betrieb von Leitungen und Gebäuden, die der Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom dienen. Für das Jahr 2023 verbleibt die Konzessionsabgabe auf dem gemäss aktuellem Konzessionsvertrag festgelegten Maximum von 0.50 Rp./kWh, welche im Sinne der Einwohnergemeinde Hunzenschwil als Eigentümerin auch entsprechend umgesetzt wird.

Naturstromprodukte
Die Energie Hunzenschwil AG bietet das erfolgreiche Naturstromprodukt
                   Hunzenschwiler Naturstrom Naturemade
weiter an. Niederspannungs-Strombezüger haben in den Tarifgruppen KN und GN je 3 Tarifoptionen:
Tarifoptionen

Zum günstigsten Normaltarif «classic», für 2023 mit einem Mix aus 25% Wasserenergie und 75% Kernenergie, kommen die Naturemade-Produkte „naturstrom“ und „naturstrom+“ hinzu. Mit dem Bezug über einen der beiden „naturstrom“-Tarife beziehen Sie Ihren Strom mit einem festgelegten breiten Mix aus verschiedenen ökologischen Energieträgern wie Sonnenenergie, Windenergie und Wasserkraft.

Informationen
Über die nachstehenden Links gelangen Sie zu unseren ausführlichen Erläuterungen rund um den Strommarkt, die Tarife und die Naturstromprodukte sowie zu den Tarifblättern für 2023.