Informationen zu Gebühren, Tarifen und
Naturstromprodukten
der Energie Hunzenschwil AG (ENH)
für 2022
Stromtarife für 2022
Mit seiner Zustimmung zur Revision des Energiegesetzes (ENG) am 21. Mai 2017 hat die schweizerische Stimmbevölkerung das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 (ES2050) genehmigt. Die Umsetzung der ES2050 hat seither zu wesentlichen Änderungen und Systemwechsel gegenüber der früheren Ordnung in der Stromversorgung geführt. Die zahlreichen davon betroffenen Gesetze und Verordnungen werden auch laufend von den verantwortlichen Bundesbehörden mit zum Teil erheblichen Auswirkungen und weitreichenden Folgen für die Stromversorgungsunternehmungen und deren Kunden angepasst.
Die regulatorischen Vorgaben im Tarifsystem und der Systemwechsel betreffend den Einsatz von Steuer- und Regelsystemen sind erfüllt. Für 2022 werden keine Veränderungen in der Tarifstruktur der ENH vorgenommen.
Die Preisgestaltung der Stromkosten wird durch strenge regulatorische Vorgaben der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom vorgegeben. Die Kostenrechnung der ElCom bestimmt dabei den massgebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife.
Die Endverbraucher mit Strombezug in Niederspannung Netzebene 7 mit einem Jahresverbrauch bis 50’000 Kilowattstunden sind alle in einer Kundengruppe zusammengefasst. Für diese Kundengruppe stellt die ENH 3 Tarife zur Verfügung:
- Basistarif KUNDEN NE7 FLEX
- Wahltarif KUNDEN NE7 STANDARD
- Wahltarif KUNDEN NE7 ZONE
Der Basistarif FLEX und der Wahltarif STANDARD sind dabei als Einheitstarife ausgestaltet, d.H. es gibt nur noch einen Preis für den Verbrauch pro Kilowattstunde Strom, welcher ganzjährig rund um die Uhr gültig ist. Kunden, welche ihre Flexibilitäten, d.H. Geräte mit einem hohen Strombedarf wie z.B. Wärme-pumpen, Elektroheizungen, Boiler etc. selber nutzen, werden fix in den Basistarif FLEX eingeteilt.
Kostenentwicklung Tarife 2022
Gestiegene Vorliegernetzkosten führen für 2022 zu einer leichten Erhöhung der Netznutzungspreisen im Netzgebiet der ENH. Weiterhin verzichtet die ENH auf Anteile von ihr gesetzlich zustehende Gewinnanteile, um Tariferhöhungen möglichst moderat zu halten. Die Abgaben für Systemdienstleistungen, Netzzuschlag und Konzession bleiben unverändert.
Die Grosshandelspreise für die Beschaffung von Energie sind im Beschaffungszeitraum für 2022 seit 2020 bis Mitte 2021 zuerst kontinuierlich nur leicht angestiegen. Das Beschaffungsfenster 2022 der iStrom AG und damit der ENH endete Mitte 2021, also noch vor dem Beginn der markanten Strompreiserhöhung auf dem Markt (siehe Abschnitt «Energie» unten). Dies ergibt für die Endkunden für 2022 schlussendlich nur einen leichten Anstieg des Energiepreises um 0.3 Rp/kWh gegenüber 2021.
Insgesamt steigen über alle Kundensegmente bei der Energie Hunzenschwil AG (ENH) die Gesamt-Stromkosten für 2022 gegenüber 2021 um durchschnittlich ca. 3% an. Für einen 4-Personen-Haushalt mit Jahresverbrauch von 4’500 kWh (ElCom-Verbrauchskategorie H4) ergeben sich Mehrkosten von rund CHF 27.- pro Jahr. Für die Grosskunden auf Netzebene 7 beträgt die Kostensteigerung ca. 2.7%, auf Netzebene 5 ca. 3.9%.
Regionale und lokale Unterschiede ergeben sich durch die heterogene Stromlandschaft in der Schweiz mit den vielen eigenständigen Stromversorgungsunternehmungen mit unterschiedlichsten Betriebs- und Kundenstrukturen. Im Weiteren sind auch das jeweilige Investitionsvolumen der Werke mit Verzinsungen und Abschreibungen von Anlagen sowie der Ausgleich von Deckungsdifferenzen sehr individuell.
Strompreiskomponenten
Die Strompreise setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Netz der Infrastruktur für die Stromlieferung
Energie der eigentlichen Stromlieferung
Abgaben der Netzzuschlag des Bundes und die Konzession an die Gemeinde
Der regulierte Netzbereich wird im Wesentlichen von den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) sowie von den Kostenrechnungsvorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromVV) bestimmt. Diese Vorgaben basieren auf Vor- und Nachkalkulationen der Betriebsrechnungen der Werke und werden von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft und überwacht.
Die Energiekosten werden hauptsächlich durch die internationalen Strompreise an den Energiebörsen bestimmt. Die Entwicklung der Energiepreise der einzelnen EVU’s hängt daher im Wesentlichen von deren Beschaffungsstrategie ab. Auch hier gelten strenge regulatorische Vorgaben betreffend Deckungsdifferenzen, Vertrieb- und Verwaltungskosten sowie vom Gewinnanteil im Energiebereich.
Die Abgaben setzen sich einerseits durch den vom Bundesrat festgelegten Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische und andererseits durch die von der Gemeinde bestimmte Konzessionsabgabe für die Benützung von öffentlichem Grund zusammen.
Netznutzung
Die Erträge aus der Netznutzung werden für die Sicherstellung des Netzbetriebes und zur Abdeckung der dafür notwendigen Investitionen benötigt. Die regulatorischen Vorgaben – verarbeitet in der ElCom-Kostenrechnung – bestimmen dabei den massgebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife.
Die ENH ist ständig bestrebt, das Stromnetz auf einem hohen technischen Stand zu halten. Dafür sind, insbesondere bei Sanierungen von Kabelanlagen, zum Teil auch hohe Investitionen notwendig. Die Investitionen und die Kapitalkosten der Netze werden deshalb die Netznutzungspreise auch in Zukunft weiter stark beeinflussen. Grossprojekte wie die aktuelle Sanierung der Hauptstrasse K247 sowie der Neu- bzw. Ausbau der Stromeinspeisung West im Neuland benötigen ebenfalls sehr hohe Investitionen der ENH.
Erstmals seit sieben Jahren werden auf dem Übertragungsnetz der Swissgrid die Preise ansteigen. Dies ist mitverantwortlich dafür, dass unsere Vorliegernetzkosten im Jahr 2022 um ca. 6.3% zunehmen werden. Daraus ergibt sich gesamthaft bei der Netznutzung für die Kunden der ENH eine Preiserhöhung im Niederspannungsnetz, je nach Bezugsprofil, um ca. 2.9% und im Mittelspannungsnetz um ca. 4.7%.
Energie
Die Energiepreise für Endkunden hängen stark von der Beschaffungsstrategie der einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU) ab. Die Grosshandelspreise für die Beschaffung von Energie sind seit dem Frühjahr 2016 bis Mitte 2018 kontinuierlich angestiegen. Von Mitte 2018 bis Mitte 2019 verblieben sie stark volatil auf etwa gleichbleibendem Niveau. Ab der zweiten Jahreshälfte 2019 erfolgte bis Ende März 2020 ein markanter Preisrückgang. Seither sind die Preise wieder ansteigend. Für das gesamte Beschaffungsfenster 2022 ergab dies mit der Beschaffungsstrategie von iStrom für die Endkunden einen leichten Anstieg des Energiepreises um 0.3 Rp/kWh gegenüber 2021. Obwohl regulatorisch möglich, verzichtet die ENH zu Gunsten der Kunden darauf die Tarife stärker anzuheben.
Nachdem die Grosshandelspreise für die Beschaffung von Energie nach langjährigem Rückgang seit dem Frühjahr 2016 bis Mitte 2018 wieder kontinuierlich angestiegen sind, verhalten Sie sich seither auf etwa gleichbleibendem Niveau stark volatil. Eine eindeutige Trendentwicklung ist nicht absehbar.
Seit Mitte 2021 ist eine extreme Preissteigerung für Energie vorhanden, zurückzuführen auf die massiven Lieferengpässe von Rohstoffen wie Gas, Öl und Kohle. Die kurzfristige Entwicklung ist für niemanden absehbar. Der geringste Hinweis auf eine Wetterverschlechterung oder/und ein Anstieg für der CO2-Preise kann aktuell zu einem Anstieg der Rohstoffpreise und damit auch zu einem Anstieg der Strompreise führen.
Abgaben
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene, fremdbestimmte bzw. durch die politischen Bundesbehörden festgelegte Netzzuschlag wird zur Förderung von einheimischer erneuerbarer Energie und zur Verbesserung der Stromeffizienz verwendet. Für 2022 bleibt der Netzzuschlag für erneuerbare Energien und Gewässerschutz auf der mit der Inkrafttretung des Energiegesetzes Anfang 2018 maximal vorgesehenen Höhe von 2.3 Rp/kWh.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Einwohnergemeinde Hunzenschwil für die Einräumung des Rechts zur Benutzung von kommunalem Grund und Boden zum Bau und Betrieb von Leitungen und Gebäuden, die der Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom dienen. Für das Jahr 2022 verbleibt die Konzessionsabgabe auf dem gemäss aktuellem Konzessionsvertrag festgelegten Maximum von 0.50 Rp./kWh, welche im Sinne der Einwohnergemeinde Hunzenschwil als Eigentümerin auch entspre-chend umgesetzt wird.
Naturstromprodukte
Die Energie Hunzenschwil AG bietet das erfolgreiche Naturstromprodukt
Hunzenschwiler Naturstrom Naturemade
weiter an. Niederspannungs-Strombezüger haben in den Tarifgruppen KN und GN je 3 Tarifoptionen:
Zum günstigsten Normaltarif «classic», für 2022 mit rein ökologischer Stromproduktion aus Wasserkraft, kommen die Naturemade-Produkte „naturstrom“ und „naturstrom+“ hinzu. Mit dem Bezug über einen der beiden „naturstrom“-Tarife beziehen Sie Ihren Strom mit einem festgelegten breiteren Mix aus verschiedenen ökologischen Energieträgern wie Sonnenenergie, Windenergie und Wasserkraft.
Informationen
Über die nachstehenden Links gelangen Sie zu unseren ausführlichen Erläuterungen rund um den Strommarkt, die Tarife und die Naturstromprodukte sowie zu den Tarifblättern für 2022.