Gegendarstellung der Energie Hunzenschwil AG
auf den Artikel in der
Dorfzeitung Hunzenschwil Nr. 2.2021 vom 11.03.2021
von Herr Patrick Künzler

Kommentar von Stefan Kästli, Geschäftsführer der Energie Hunzenschwil AG:

Der Leserbrief von Herrn Künzler erachtet die Energie Hunzenschwil AG als sehr tendenziös, unausgewogen und schlecht recherchiert. Diese Art zu kommunizieren, notabene ohne vorgängige Rücksprache bzw. Möglichkeit einer Kommentierung und Richtigstellung durch die ENH verurteilen wir aufs Schärfste.

In Hunzenschwil ist die Energie Hunzenschwil AG (ENH) als Netzbetreiberin für die Stromversorgung und damit auch für die Bestimmung und Vergütung von Rückliefertarifen zuständig.

Grundsätzlich halten wir fest, dass sich die ENH beim Rückliefertarif an die gesetzlichen Vorgaben hält. Dieser richtet sich nach dem marktorientierten Bezugspreis für Energie, welche die ENH für ihre Stromkunden beschafft.

Wir sehen uns als Netzbetreiberin jedoch explizit nicht in der Verantwortung, den PV-Produzenten die Vergütung der Einspeisung ins Netz der ENH zu überhöhten Preisen abzunehmen und damit privat erstellte Anlagen noch mehr mitzufinanzieren, als sie es ohnehin schon sind.
Unser Ansatz ist der, dass sich die Produzenten darum kümmern sollen, den Eigenverbrauch ihrer Anlage zu optimieren und möglichst wenig Energie ins Netz einzuspeisen. Damit lässt sich für Prosumer mit vermiedenen Netz-, Energie- und Abgabekosten viel Geld sparen, aber man muss halt etwas dafür tun!
Die ENH ist auch durchaus selber bereit, etwas dazu beizutragen. So haben wir zum Beispiel im letzten Jahr ein kostengünstiges VNB-Modell für Eigenverbrauchsgemeinschaften entwickelt.
Nur so ist aus unserer Sicht der Anteil aus Photovoltaik in der Lage die Ziele der Energiestrategie 2050 wenigstens annährend zu unterstützen.

Mit der planlosen Einspeisung überschüssiger Energie, so wie es heute leider häufig geschieht, erachten wir diese Ziele als verfehlt. Und dies soll die ENH und damit die Allgemeinheit dann noch mittragen? Nein!
Überhöhte Einspeisevergütungen eines Werkes werden an alle anderen Kunden im Netz verteilt werden müssen, welche sich keine PV-Anlage leisten können oder gar nicht die Möglichkeit dazu haben, eine Anlage zu erstellen. Dies erachten wir als sozial nicht verträglich und vertretbar. Die Stromkunden sind mit den obligatorischen Bundesabgaben von 2.2 Rp/kWh zur Förderung erneuerbarer Energien schon genug belastet. Zudem besteht für interessierte Kunden die Möglichkeit, mit den Naturstrom-Tarifoptionen der ENH freiwillig erneuerbare Energien zu unterstützen.

Die Solarlobby und ihre politischen Verbündeten sind da anderer Meinung. Geht es da etwa darum, auf möglichst einfache Weise und auf Kosten der Allgemeinheit zu profitieren und ihre eigenen Pfründe zu sichern? Das kann es nicht sein! Wer profitiert im Rechenbeispiel von Herr Künzler: nur die Produzenten selber!

Der Artikel vergleicht die ENH mit den Nachbargemeinden Suhr und Gränichen. Dies ist doch sehr einseitig! Bekanntlich hat Hunzenschwil auch noch andere Nachbarn. Mit Blick auf diese und andere Werke im nahen Umfeld ist leicht feststellbar, dass sich hier die Einspeisevergütungen für 2021 zwischen 5.0 und 6.75 Rp/kWh (meistens in Hoch- und Niedertarif abgerechnet) bewegt. Die ENH ist da mit 5.75 Rp/kWh im Einheitstarif also durchaus in einem ähnlichen Rahmen. Die Sonne scheint also offenbar nicht nur in Hunzenschwil anders!

Mit Blick auf das entsprechende Tarifblatt EE für Rückspeisevergütungen der ENH kann man zudem feststellen, dass wir auch die Übernahme von Herkunftsnachweisen anbieten. Das tun im Übrigen längst nicht alle Werke. Damit wären wir gesamthaft bei einer Vergütung von 8.20 Rp/kWh, was den Forderungen von Herr Künzler dann wohl schon jetzt entspricht.

Fazit aus Sicht der ENH:
An der Tarifkalkulation wird die ENH auch in Zukunft nichts ändern. Ändernde gesetzliche und behördliche Vorgaben werden dabei selbstverständlich immer berücksichtigt!