Informationen zu Gebühren, Tarifen und
Naturstromprodukten
der Energie Hunzenschwil AG (ENH)
für 2021

Stromtarife für 2021
Mit seiner Zustimmung zur Revision des Energiegesetzes (ENG) am 21. Mai 2017 hat die schweizerische Stimmbevölkerung das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 (ES2050) genehmigt. Die Umsetzung der ES2050 löste wesentliche Änderungen und Systemwechsel gegenüber der bisherigen Ordnung in der Stromversorgung aus. Seither werden die zahlreichen davon betroffenen Gesetze und Verordnungen laufend von den verantwortlichen Bundesbehörden mit zum Teil erheblichen Auswirkungen angepasst, mit jeweils weitreichenden Folgen für die Stromversorgungsunternehmungen und deren Kunden.
Die regulatorischen Vorgaben im Tarifsystem und der Systemwechsel betreffend dem Einsatz von Steu-er- und Regelsystemen sind erfüllt. Für 2021 werden keine Veränderungen in der Tarifstruktur der ENH vorgenommen.
Die Preisgestaltung der Stromkosten wird durch strenge regulatorische Vorgaben der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom vorgegeben. Die Kostenrechnung der ElCom bestimmt dabei den mass-gebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife.
Die Endverbraucher mit Strombezug in Niederspannung Netzebene 7 mit einem Jahresverbrauch bis 50’000 Kilowattstunden sind alle in einer Kundengruppe zusammengefasst. Für diese Kundengruppe stellt die ENH 3 Tarife zur Verfügung:

  • Basistarif KUNDEN NE7 FLEX
  • Wahltarif KUNDEN NE7 STANDARD
  • Wahltarif KUNDEN NE7 ZONE

Der Basistarif FLEX und der Wahltarif STANDARD sind dabei als Einheitstarife ausgestaltet, d.H. es gibt nur noch einen Preis für den Verbrauch pro Kilowattstunde Strom, welcher ganzjährig rund um die Uhr gültig ist. Im Wahltarif ZONE werden die bisherigen Preiszonen (Hochtarif/Niedertarif) angewendet. Kun-den, welche ihre Flexibilitäten, d.H. Geräte mit einem hohen Strombedarf wie z.B. Wärmepumpen, Elekt-roheizungen, Boiler etc. selber nutzen, werden fix in den Basistarif FLEX eingeteilt.
Alle übrigen Kunden wurden von der ENH per 2019 einmalig aufgrund ihrer Jahresverbräuche aus den beiden Vorjahren in den für sie günstigeren Wahltarif STANDARD oder ZONE eingeteilt. Für ca. 96% der Kunden ist dies der Einheitstarif STANDARD! Die Kunden können ihren gewünschten Wahltarif frei be-stimmen. Sie müssen sich dazu jedoch aktiv bei der ENH melden! Die ENH nimmt von sich aus keine Tarifänderungen mehr vor!

Kostenentwicklung
Gestiegene Beschaffungskosten sowie die regulatorische Nachkalkulation als Sondereffekt führen im kommenden Jahr leider zu höheren Netznutzungspreisen im Netzgebiet der ENH.
Die Grosshandelspreise für die Beschaffung von Energie sind seit dem Frühjahr 2016 bis Mitte 2018 kontinuierlich angestiegen. Von Mitte 2018 bis Mitte 2019 verblieben sie stark volatil auf etwa gleichblei-bendem Niveau. Ab der zweiten Jahreshälfte 2019 erfolgte bis Ende März 2020 ein markanter Preis-rückgang. Seither sind die Preise wieder ansteigend. Für das gesamte Beschaffungsfenster 2021 ergab dies mit der Beschaffungsstrategie von iStrom einen leichten Anstieg des Energiepreises um 0.2 Rp/kWh gegenüber 2020
Insgesamt steigen deshalb über alle Kundensegmente bei der Energie Hunzenschwil AG (ENH) die Ge-samt-Stromkosten für 2021 gegenüber 2020 um durchschnittlich ca. 9% an. Für einen 4 Personen-Haushalt mit Jahresverbrauch von 4’500 kWh ergeben sich Mehrkosten von rund CHF 75.- pro Jahr. Für die Grosskunden auf Netzebene 7 beträgt die Kostensteigerung ca. 8%, auf Netzebene 5 bleiben die Stromkosten stabil.
Regionale und lokale Unterschiede ergeben sich durch die heterogene Stromlandschaft in der Schweiz mit den vielen eigenständigen Stromversorgungsunternehmungen mit unterschiedlichsten Betriebs- und Kundenstrukturen. Im Weiteren sind auch das jeweilige Investitionsvolumen der Werke mit Verzinsungen und Abschreibungen von Anlagen sowie der Ausgleich von Deckungsdifferenzen sehr individuell.

Strompreiskomponenten
Die Strompreise setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Netz           der Infrastruktur für die Stromlieferung
Energie    der eigentlichen Stromlieferung
Abgaben  der Netzzuschlag des Bundes und die Konzession an die Gemeinde
Der regulierte Netzbereich wird im Wesentlichen von den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) sowie von den Kostenrechnungsvorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromVV) bestimmt. Diese Vorgaben basieren auf Vor- und Nachkalkulationen der Betriebsrechnungen der Werke und werden von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft und überwacht.
Die Energiekosten werden hauptsächlich durch die internationalen Strompreise an den Energiebörsen bestimmt. Die Entwicklung der Energiepreise der einzelnen EVU’s hängt daher im Wesentlichen von deren Beschaffungsstrategie ab. Auch hier gelten strenge regulatorische Vorgaben betreffend Deckungsdifferenzen, Vertrieb- und Verwaltungskosten sowie vom Gewinnanteil im Energiebereich.
Die Abgaben setzen sich einerseits durch den vom Bundesrat festgelegten Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische und andererseits durch die von der Gemeinde bestimmte Konzessionsabgabe für die Benützung von öffentlichem Grund zusammen.

Stromnetz
Das Stromnetz dient der Verteilung und der Transformation von elektrischer Energie. Die Netzebenen bezeichnen dabei die unterschiedlichen Spannungsebenen, welche im Stromnetz definiert sind. Insgesamt bestehen sieben Netzebenen: vier Spannungsebenen für die Verteilung von elektrischer Energie und drei Spannungsebenen für die entsprechende Transformation. Die ENH beliefert Kunden auf der Netzebenen 5 (16kV-Mittelspannung) und auf der Netzebene 7 (400V-Niederspannung).
Netzebene

Netznutzung
Die Erträge aus der Netznutzung werden für die Sicherstellung des Netzbetriebes und zur Abdeckung der notwendigen Investitionen benötigt. Die regulatorischen Vorgaben – verarbeitet in der ElCom-Kostenrechnung – bestimmen dabei den massgebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tari-fe.
Die Netznutzungspreise basieren auf Vorkalkulationen des Tarifjahres, Nachkalkulationen der revidierten vergangenen Jahresabschlüsse der ENH, auf gesetzeskonformen kalkulatorischen Kostenelementen (z.B. kalk. Verzinsung des Anlagevermögens) sowie dem Ausgleich von Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren. Massgebende Preisfaktoren bei der Vorkalkulation sind auch die Tarife der Vorlieferantin AEW Energie AG für die Netznutzung (vorgelagertes Netz) sowie die Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid. Die Netznutzungskosten sind auch wesentlich beeinflusst durch Investitionen mit Verzinsungen und Abschreibungen von Anlagen, von Kosten für Administration, Betrieb und Unterhalt. Diese Parameter sind für jedes Werk sehr individuell. Die Tätigkeiten im Netz dienen der Versorgungssi-cherheit unserer Kunden und sind Investitionen in die Zukunft.
In den kommenden Jahren werden durch die verordneten Massnahmen zur Umsetzung der Energiestra-tegie 2050 sowie der geplanten Einführung eines zweiten Marköffnungsschrittes mit dem freien Zugang zum Energiemarkt für alle Kunden zusätzliche Aufgaben zur Erfüllung der Vorgaben des Stromversor-gungsgesetzes auf das Werk zukommen. Im Weiteren ist die ENH ständig bestrebt, das Stromnetz auf einem guten technischen Stand zu halten. Dafür sind, insbesondere bei Sanierungen von Kabelanlagen, zum Teil auch hohe Investitionen notwendig. Die Investitionen und die Kapitalkosten der Netze werden deshalb die Netznutzungspreise auch in Zukunft weiter stark beeinflussen.

Energie
Nachdem die Grosshandelspreise für die Beschaffung von Energie nach langjährigem Rückgang seit dem Frühjahr 2016 bis Mitte 2018 wieder kontinuierlich angestiegen sind, verhalten Sie sich seither auf etwa gleichbleibendem Niveau stark volatil. Eine eindeutige Trendentwicklung ist nicht absehbar.
EEX Strom Phelix

Die Energiepreise für Endkunden hängen stark von der Beschaffungsstrategie der einzelnen Energiever-sorgungsunternehmen (EVU) ab. Um der sehr komplex gewordenen Strombeschaffung gerecht zu wer-den, ist die ENH Ende 2015 der unabhängigen Beschaffungsorganisation iStrom AG beigetreten. Die iStrom AG entwickelt zusammen mit ihren Aktionären, Partnern und Dienstleistern wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen zur optimalen Beschaffung von Energie zu attraktiven Marktkonditionen.
Mit der Strategie von iStrom wird versucht, die aktuelle Marktentwicklung mit strukturierter Beschaffung so abzubilden, dass sich daraus langfristig marktgerechte Preise ergeben.
Die Grosshandelspreise für die Beschaffung von Energie sind seit dem Frühjahr 2016 bis Mitte 2018 kon-tinuierlich angestiegen. Von Mitte 2018 bis Mitte 2019 verblieben sie stark volatil auf etwa gleichbleiben-dem Niveau. Ab der zweiten Jahreshälfte 2019 erfolgte bis Ende März 2020 ein markanter Preisrück-gang. Seither sind die Preise wieder ansteigend. Für das gesamte Beschaffungsfenster 2021 ergab dies mit der Beschaffungsstrategie von iStrom einen leichten Anstieg des Energiepreises um 0.2 Rp/kWh ge-genüber 2020. Obwohl regulatorisch möglich, verzichtet die ENH zu Gunsten der Kunden darauf die Tari-fe stärker anzuheben.
Die weitere Entwicklung der Energiepreise in den nächsten Jahren ist sehr schwer vorauszusagen. Zuviel Einflüsse sind dafür massgebend, nebst den oben erwähnten wirtschaftlichen Komponenten können sich auch politische Veränderungen und Einflüsse stark auswirken.

Abgaben
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene, fremdbestimmte bzw. durch die politi-schen Bundesbehörden festgelegte Netzzuschlag wird zur Förderung von einheimischer erneuerbarer Energie und zur Verbesserung der Stromeffizienz verwendet. Einmalvergütung, Investitionsbeiträge, Rückerstattungen an Grossverbraucher, Risikogarantien für Geothermieprojekte, Vollzugskosten sowie Gewässersanierungsmassnahmen sind weitere Komponenten des Netzzuschlags.
Für 2021 bleibt der Netzzuschlag für erneuerbare Energien und Gewässerschutz auf der mit der Inkraft-tretung des Energiegesetzes Anfang 2018 maximal vorgesehenen Höhe von 2.3 Rp/kWh.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Einwohnergemeinde Hunzenschwil für die Einräumung des Rechts zur Benutzung von kommunalem Grund und Boden zum Bau und Betrieb von Leitungen und Gebäuden, die der Versor-gung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom dienen. Die Höhe der Konzession wird vom Gemeinde-rat bestimmt.
Für das Jahr 2021 verbleibt die Konzessionsabgabe auf dem gemäss aktuellem Konzessionsvertrag fest-gelegten Maximum von 0.50 Rp./kWh, welche im Sinne der Eigentümerin auch entsprechend umgesetzt wird.

Naturstromprodukte
Die Energie Hunzenschwil AG bietet das erfolgreiche Naturstromprodukt
Hunzenschwiler Naturstrom Naturemade
weiter an. Niederspannungs-Strombezüger haben in den Tarifgruppen KN und GN je 3 Tarifoptionen:
EEX Strom Phelix
Zum günstigsten Normaltarif «classic», für 2021 mit rein ökologischer Stromproduktion aus Wasserkraft, kommen die Naturemade-Produkte „naturstrom“ und „naturstrom+“ hinzu. Mit dem Bezug über einen der beiden „naturstrom“-Tarife beziehen Sie Ihren Strom mit einem festgelegten breiteren Mix aus verschie-denen ökologischen Energieträgern wie Sonnenenergie, Windenergie und Wasserkraft.