Informationen zu Gebühren, Tarifen und
Naturstromprodukten
der Energie Hunzenschwil AG (ENH)
für 2020
Stromtarife für 2020
Mit seiner Zustimmung zur Revision des Energiegesetzes (EnG) am 21. Mai 2017 hat die schweizerische Stimmbevölkerung das erste Massnahmenpaket zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 (ES2050) genehmigt. Dies löste unmittelbar wesentliche bundesrechtliche Änderungen und Systemwechsel gegenüber der bisherigen Ordnung in der Stromversorgung aus. Die teilweise überhastete Anpassung von zahlreichen betroffenen Gesetzen und Verordnungen hat zur Folge, dass von den verantwortlichen Bundesbehörden nun laufend Änderungen mit zum Teil erheblichen Auswirkungen erfolgen. Die wesentlichsten Bestimmungen, dass innerhalb einer Spannungsebene Endverbraucher mit vergleichbarem Bezugsprofil eine Kundengruppe bilden müssen und der Systemwechsel betreffend den Einsatz von Steuer- und Regelsystemen, wurden für die Stromtarife 2019 umgesetzt. Für 2020 sind deshalb keine Veränderungen in der Tarifstruktur der ENH vorhanden.
Die Endverbraucher mit Strombezug in Niederspannung Netzebene 7 mit einem Jahresverbrauch bis 50’000 Kilowattstunden sind alle in einer Kundengruppe zusammengefasst. Für diese Kundengruppe stellt die ENH 3 Tarife zur Verfügung:
- Basistarif KUNDEN NE7 FLEX
- Wahltarif KUNDEN NE7 STANDARD
- Wahltarif KUNDEN NE7 ZONE
Der Basistarif FLEX und der Wahltarif STANDARD sind dabei als Einheitstarife ausgestaltet, d.H. es gibt nur noch einen Preis für den Verbrauch pro Kilowattstunde Strom, welcher ganzjährig rund um die Uhr gültig ist. Im Wahltarif ZONE werden die bisherigen Preiszonen (Hochtarif/Niedertarif) angewendet. Kunden, welche ihre Flexibilitäten, d.H. Geräte mit einem hohen Strombedarf wie z.B. Wärmepumpen, Elektroheizungen, Boiler etc. selber nutzen, werden fix in den Basistarif FLEX eingeteilt. Alle übrigen Kunden wurden von der ENH per 2019 einmalig aufgrund ihrer Jahresverbräuche aus den beiden Vorjahren in den für sie günstigeren Wahltarif STANDARD oder ZONE eingeteilt. Für ca. 90% der Kunden ist dies der Einheitstarif STANDARD! Seit 2019 können diese Kunden ihren gewünschten Wahltarif frei bestimmen. Sie müssen sich dazu jedoch aktiv bei der ENH melden! Die ENH nimmt von sich aus keine Tarifänderungen mehr vor!
Kostenentwicklung
Die Grosshandelspreise für die Beschaffung von Energie steigen seit 2016 kontinuierlich an. Dies führt auch bei der ENH zu steigenden Energiepreisen.
Die Preise fürs Netz sind 2020 für die Kundengruppe mit einem Jahresverbrauch bis 50’000 kWh insgesamt leicht sinkend. Bei den Grosskunden erfolgte eine leichte Anpassung nach oben durch den Ausgleich von Deckungsdifferenzen sowie der Einführung eines Grundpreises zur Deckung von Verwaltungskosten für Energieverrechnung und Messung.
Insgesamt steigen über alle Kundensegmente bei der Energie Hunzenschwil AG (ENH) die Gesamt-Stromkosten für 2020 gegenüber 2019 um durchschnittlich ca. 2.4% leicht an. Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit Jahresverbrauch von 4’500 kWh ergeben sich Mehrkosten von rund CHF 19.- pro Jahr. Für die Grosskunden auf Netzebene 7 und Netzebene 5 beträgt die Kostensteigerung ca. 5%. Regionale und lokale Unterschiede ergeben sich durch die heterogene Stromlandschaft in der Schweiz mit den vielen eigenständigen Stromversorgungsunternehmungen mit unterschiedlichsten Betriebs- und Kundenstrukturen. Im Weiteren sind auch das jeweilige Investitionsvolumen der Werke mit Verzinsungen und Abschreibungen von Anlagen sowie der Ausgleich von Deckungsdifferenzen sehr individuell.
Strompreiskomponenten
Die Strompreise setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Netz der Infrastruktur für die Stromlieferung
Energie der eigentlichen Stromlieferung
Abgaben der Netzzuschlag des Bundes und die Konzession an die Gemeinde
Der regulierte Netzbereich wird im Wesentlichen von den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) sowie von den Kostenrechnungsvorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromVV) bestimmt. Diese Vorgaben basieren auf Vor- und Nachkalkulationen der Betriebsrechnungen der Werke und werden von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft und überwacht.
Die Energiekosten werden hauptsächlich durch die internationalen Strompreise an den Energiebörsen bestimmt. Die Entwicklung der Energiepreise der einzelnen EVU’s hängt daher im Wesentlichen von deren Beschaffungsstrategie ab. Auch hier gelten strenge regulatorische Vorgaben betreffend Deckungsdifferenzen, Vertrieb- und Verwaltungskosten sowie vom Gewinnanteil im Energiebereich.
Die Abgaben setzen sich einerseits durch den vom Bundesrat festgelegten Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische und andererseits durch die von der Gemeinde bestimmte Konzessionsabgabe für die Benützung von öffentlichem Grund zusammen.
Stromnetz
Das Stromnetz dient der Verteilung und der Transformation von elektrischer Energie. Die Netzebenen bezeichnen dabei die unterschiedlichen Spannungsebenen, welche im Stromnetz definiert sind. Insgesamt bestehen sieben Netzebenen: vier Spannungsebenen für die Verteilung von elektrischer Energie und drei Spannungsebenen für die entsprechende Transformation. Die ENH beliefert Kunden auf der Netzebenen 5 (16kV-Mittelspannung) und auf der Netzebene 7 (400V-Niederspannung).
Netznutzung
Die Erträge aus der Netznutzung werden für die Sicherstellung des Netzbetriebes und zur Abdeckung der notwendigen Investitionen benötigt. Die regulatorischen Vorgaben – verarbeitet in der ElCom-Kostenrechnung – bestimmen dabei den massgebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife.
Die Netznutzungspreise basieren auf Vorkalkulationen des Tarifjahres, Nachkalkulationen der revidierten vergangenen Jahresabschlüsse der ENH, auf gesetzeskonformen kalkulatorischen Kostenelementen (z.B. kalk. Verzinsung des Anlagevermögens) sowie dem Ausgleich von Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren. Massgebende Preisfaktoren bei der Vorkalkulation 2020 sind auch die Tarife der Vorlieferantin AEW Energie AG für die Netznutzung (vorgelagertes Netz) sowie die Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid.
Nach der durch die ES2050 geforderten kompletten Neuausrichtung der Tarifstrukturen ab 2019 sind die Netzpreise für 2020 stabil geblieben. Mit den etwas geringeren Systemdienstleistungskosten (SDL) von Swissgrid ergibt sich im Netz eine Kostensenkung von ca. 1% für die Kleinkunden in Netzebene 7. Bei den Grosskunden in den Netzebenen 5 und 7 wird zur Kompensation von Deckungsdifferenzen der Leistungspreis leicht angehoben und neu ein Grundpreis eingeführt. Aufgrund regulatorischer Bestimmungen entfallen dafür die bisherigen separaten Messkostentarife vollständig.
Die Netznutzungskosten sind im Wesentlichen beeinflusst durch Investitionen mit Verzinsungen und Abschreibungen von Anlagen, von Kosten für Administration, Betrieb und Unterhalt, sowie für den Ausgleich von Deckungsdifferenzen. Diese Parameter sind für jedes Werk sehr individuell. Die Tätigkeiten im Netz dienen der Versorgungssicherheit unserer Kunden und sind Investitionen in die Zukunft.
In den kommenden Jahren werden durch die verordneten Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 sowie der geplanten Einführung eines zweiten Marköffnungsschrittes mit dem freien Zugang zum Energiemarkt für alle Kunden zusätzliche Aufgaben zur Erfüllung der Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes auf das Werk zukommen. Im Weiteren ist die ENH ständig bestrebt, das Stromnetz auf einem guten technischen Stand zu halten. Dafür sind, insbesondere bei Sanierungen von Kabelanlagen, zum Teil auch hohe Investitionen notwendig. Die Investitionen und die Kapitalkosten der Netze werden deshalb die Netznutzungspreise auch in Zukunft weiter stark beeinflussen.
Energie
Nachdem die Grosshandelspreise für die Beschaffung von Energie nach langjährigem Rückgang seit dem Frühjahr 2016 bis Mitte 2018 wieder kontinuierlich angestiegen sind, verhalten Sie sich seither auf etwa gleichbleibendem Niveau stark volatil. Eine eindeutige Trendentwicklung ist nicht absehbar.
Die Energiepreise für Endkunden hängen stark von der Beschaffungsstrategie der einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU) ab. Um der sehr komplex gewordenen Strombeschaffung gerecht zu werden, ist die ENH Ende 2015 der unabhängigen Beschaffungsorganisation iStrom AG beigetreten. Die iStrom AG entwickelt zusammen mit ihren Aktionären, Partnern und Dienstleistern wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen zur optimalen Beschaffung von Energie zu attraktiven Marktkonditionen.
Mit der Strategie von iStrom wird versucht, die aktuelle Marktentwicklung mit strukturierter Beschaffung so abzubilden, dass sich daraus langfristig marktgerechte Preise ergeben.
Für die Beschaffung 2020 bedeutet dies, entsprechend der Entwicklung der Grosshandelspreise, steigende Kosten. Bei der Beschaffung von Herkunftsnachweisen hat sich die ENH dazu entschieden, eine Preisobergrenze im bisherigen Rahmen festzulegen. Für die Endkunden bedeutet dies einen weiterhin geringen Kostenanteil, dafür wird neu wieder ein Anteil Kernenergie im Strommix der günstigsten Tarifoption «classic» vorhanden sein. Kunden welche keine Kernenergie in ihrem Strommix möchten, können bei der ENH eine der freiwilligen Hunzenschwiler-Naturstrom-Tarifoptionen beziehen. Insgesamt wird für das Jahr 2020 der Energiepreis um ca. 0.5 Rp/kWh gegenüber 2019 ansteigen. Die Deckungsdifferenz in der Energie zugunsten der ENH bleibt vorerst bestehen.
Die weitere Entwicklung der Energiepreise in den nächsten Jahren ist sehr schwer vorauszusagen. Zuviel Einflüsse sind dafür massgebend, nebst den oben erwähnten wirtschaftlichen Komponenten können sich auch politische Veränderungen und Einflüsse stark auswirken. Unsere letztjährige Einschätzung zum gleichen Zeitpunkt, dass die Talsohle bei den Energiepreisen erreicht ist, hat sich bewahrheitet. Für die unmittelbare Zukunft gehen wir von weiter steigenden Preisen aus. Die nach wie vor sehr hohen Preise für erneuerbare Energien sowie die teilweise latent unsichere Lage beim Betrieb von aus- und inländischen nuklearen und fossilen Grosskraftwerken deuten darauf hin.
Abgaben
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene, fremdbestimmte bzw. durch die politischen Bundesbehörden festgelegte Netzzuschlag wird zur Förderung von einheimischer erneuerbarer Energie und zur Verbesserung der Stromeffizienz verwendet. Einmalvergütung, Investitionsbeiträge, Rückerstattungen an Grossverbraucher, Risikogarantien für Geothermieprojekte, Vollzugskosten sowie Gewässersanierungsmassnahmen sind weitere Komponenten des Netzzuschlags.
Für 2020 bleibt der Netzzuschlag für erneuerbare Energien und Gewässerschutz auf der mit der Inkrafttretung des Energiegesetzes Anfang 2018 maximal vorgesehenen Höhe von 2.3 Rp/kWh.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Einwohnergemeinde Hunzenschwil für die Einräumung des Rechts zur Benutzung von kommunalem Grund und Boden zum Bau und Betrieb von Leitungen und Gebäuden, die der Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom dienen. Die Höhe der Konzession wird vom Gemeinderat bestimmt.
Für das Jahr 2020 verbleibt die Konzessionsabgabe auf dem gemäss aktuellem Konzessionsvertrag festgelegten Maximum von 0.50 Rp./kWh, welche im Sinne der Eigentümerin auch entsprechend umgesetzt wird.