Informationen zu Gebühren, Tarifen und
Naturstromprodukten
der Energie Hunzenschwil AG (ENH)
für 2019

Stromtarife für 2019
Mit seiner Zustimmung zur Revision des EnG am 21. Mai 2017 hat die schweizerische Stimmbevölkerung das erste Massnahmenpaket der ES2050 genehmigt. Die zahlreichen davon betroffenen Gesetze und Verordnungen wurde per Ende 2017 angepasst und sind seit 01.01.2018 gültig. Die Umsetzung der ES2050 hat wesentliche Änderungen und Systemwechsel gegenüber der bisherigen Ordnung in der Stromversorgung zur Folge. Für die Stromtarife ab 2019 hat dabei insbesondere die Bestimmung, dass innerhalb einer Spannungsebene Endverbraucher mit vergleichbarem Bezugsprofil eine Kundengruppe bilden müssen, sowie der Systemwechsel betreffend den Einsatz von Steuer- und Regelsystemen, einschneidende Konsequenzen.
Dies hat dazu geführt, dass die ENH für 2019 die Kundengruppen neu zusammensetzen und Tarifstruktur überarbeiten musste. Endverbraucher mit Strombezug in Niederspannung Netzebene 7 mit einem Jahresverbrauch bis 50’000 Kilowattstunden sind künftig alle in einer Kundengruppe zusammengefasst. Für diese Kundengruppe stellt die ENH neu 3 Tarife zur Verfügung:
–    Basistarif KUNDEN NE7 FLEX
–    Wahltarif KUNDEN NE7 STANDARD
–    Wahltarif KUNDEN NE7 ZONE
Der Basistarif FLEX und der Wahltarif STANDARD sind dabei neu als Einheitstarife ausgestaltet, d.H. es gibt nur noch einen Preis für den Verbrauch pro Kilowattstunde Strom, welcher ganzjährig rund um die Uhr gültig ist. Im Wahltarif ZONE werden die bisherigen Preiszonen (Hochtarif/Niedertarif) angewendet. Kunden, welche ihre Flexibilitäten, d.H. Geräte mit einem hohen Strombedarf wie z.B. Wärmepumpen, Elektroheizungen, Boiler etc. selber nutzen, werden fix in Basistarif FLEX eingeteilt. Alle übrigen Kunden wird die ENH für 2019 aufgrund ihres Jahresverbrauchs aus der Tarifstatistik 2017 in den für sie günstigeren Wahltarif STANDARD oder ZONE einteilen. Ab 2019 können diese Kunden dann ihren gewünschten Wahltarif frei bestimmen.

Kostenentwicklung
Die Grosshandelspreise für die Beschaffung von Energie sind seit 2016 wieder kontinuierlich angestiegen. Eine Änderung dieses Trends ist aus heutiger Sicht nicht absehbar. Dies führt auch bei der ENH zu steigenden Energiepreisen. Die Entwicklung des Energiepreises hängt für jedes Werk individuell von dessen Beschaffungsstrategie ab. Zusammen mit unseren Partnern in der unabhängigen Beschaffungsorganisation iStrom setzen wir für unsere Kunden alles auf eine langfristige, optimale Beschaffung am Markt.
Die Preise fürs Netz sind 2019 insgesamt sinkend. Durch die fundamentalen Änderungen in der Tarifstruktur werden die Kostenänderungen jedoch je nach Kundengruppe unterschiedlich sein.
Insgesamt über alle Kundensegmente bleiben die Stromkosten für 2019 gegenüber 2018 praktisch stabil.
Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt mit Jahresverbrauch von 4’500 kWh ergeben sich Minderkosten von rund CHF 8.- pro Jahr. Für die Grosskunden auf Netzebene 7 und Netzebene 5 ergibt sich insgesamt eine leichte Kostensteigerung bis ca. 1.5%.
Damit werden sich die Preise weiterhin etwa im gesamtschweizerischen Mittel bewegen. Regionale und lokale Unterschiede ergeben sich durch die sehr heterogene Stromlandschaft in der Schweiz mit den vielen eigenständigen Stromversorgungsunternehmungen mit unterschiedlichsten Kundenstrukturen. Im Weiteren sind auch das jeweilige Investitionsvolumen der Werke mit Verzinsungen und Abschreibungen von Anlagen sowie der Ausgleich von Deckungsdifferenzen sehr individuell.

Strompreiskomponenten
Die Strompreise setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Netz           der Infrastruktur für die Stromlieferung
Energie      der eigentlichen Stromlieferung
Abgaben    der Netzzuschlag des Bundes und die Konzession an die Gemeinde
Der regulierte Netzbereich wird im Wesentlichen von den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) sowie von den Kostenrechnungsvorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromVV) bestimmt. Diese Vorgaben basieren auf Vor- und Nachkalkulationen der Betriebsrechnungen der Werke und werden von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft und überwacht.
Die Energiekosten werden seit 2013 durch stark volatile Preise im freien Markt bestimmt. Waren die Preise im Markt bis 2016 sinkend, steigen sie seither kontinuierlich mit kurzzeitigen Marktschwankungen wieder stark an. Für 2019 werden sich die Anstrengungen der ENH mit der iStrom in der Energiebeschaffung für die ENH und seine Kunden weiter positiv auswirken. Der Anstieg der Energiepreise wird dank der erfolgreichen Beschaffungsstrategie der iStrom AG moderat ausfallen. Die ENH setzt bei der Energielieferung auf erneuerbare Energien und versorgt ihre Kunden im Jahr 2019 im Basisprodukt „classic“ mit 100% Strom aus Schweizer Wasserkraft. Weitere Naturstromprodukte sind ebenfalls in der Produktepalette enthalten.
Die Abgaben setzen sich einerseits durch den vom Bundesrat festgelegten Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische und andererseits durch die von der Gemeinde bestimmte Konzessionsabgabe für die Benützung von öffentlichem Grund zusammen.

Stromnetz
Das Stromnetz dient der Verteilung und der Transformation von elektrischer Energie. Die Netzebenen
bezeichnen dabei die unterschiedlichen Spannungsebenen, welche im Stromnetz definiert sind. Insgesamt bestehen sieben Netzebenen: vier Spannungsebenen für die Verteilung von elektrischer Energie und drei Spannungsebenen für die entsprechende Transformation. Die ENH beliefert Kunden auf der Netzebenen 5 (16kV-Mittelspannung) und auf der Netzebene 7 (400V-Niederspannung).
Netzebene

Netznutzung
Die Erträge aus der Netznutzung werden für die Sicherstellung des Netzbetriebes und zur Abdeckung der notwendigen Investitionen benötigt.
Die regulatorischen Vorgaben – verarbeitet in der ElCom-Kostenrechnung – bestimmen dabei den mass-gebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife.
Die Netznutzungspreise basieren auf Vorkalkulationen des Tarifjahres, Nachkalkulationen der revidierten vergangenen Jahresabschlüsse der ENH, auf gesetzeskonformen kalkulatorischen Kostenelementen (z.B. kalk. Verzinsung des Anlagevermögens) sowie dem Ausgleich von Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren.
Massgebende Preisfaktoren bei der Vorkalkulation 2019 sind auch die Tarife der Vorlieferantin AEW Energie AG für die Netznutzung (vorgelagertes Netz) sowie die Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid.
In den kommenden Jahren werden durch die verordneten Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 sowie der geplanten Einführung eines zweiten Marköffnungsschrittes mit dem freien Zugang zum Energiemarkt für alle Kunden zusätzliche Aufgaben zur Erfüllung der Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes auf das Werk zukommen. Im Weiteren ist die ENH ständig bestrebt, das Stromnetz auf einem guten technischen Stand zu halten. Dafür sind, insbesondere bei Sanierungen von Kabelanlagen, zum Teil auch hohe Investitionen notwendig. Die Investitionen und die Kapitalkosten der Netze werden deshalb die Netznutzungspreise auch in Zukunft weiter stark beeinflussen.

Energie
Die Energiepreise für Endkunden hängen stark von der Beschaffungsstrategie der einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU) ab. Um der sehr komplex gewordenen Strombeschaffung gerecht zu werden, ist die ENH Ende 2015 der unabhängigen Beschaffungsorganisation iStrom AG beigetreten. Die     iStrom AG entwickelt zusammen mit ihren Aktionären, Partnern und Dienstleistern wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen zur optimalen Beschaffung von Energie zu attraktiven Marktkonditionen. Mit der Strategie von iStrom versuchen wir, die Marktentwicklung mit strukturierter Beschaffung so abzubilden, dass sich langfristig marktgerechte Preise ergeben.
Die an den internationalen Strombörsen gehandelten Preise sind sehr volatil und stark abhängig von verschiedensten Markteinflüssen wie dem CO2-Handel oder aus dem Handel mit nicht erneuerbaren Energien wie Kohle, Öl oder Gas sowie natürlich, insbesondere für die Schweiz, auch von Währungsschwankungen. Die Marktpreise liegen nach wie vor unter den Gestehungskosten für inländische Stromproduktion.
Die weitere Entwicklung der Energiepreise in den nächsten Jahren ist sehr schwer vorauszusagen. Zuviel Einflüsse sind dafür massgebend, nebst den oben erwähnten wirtschaftlichen Komponenten können sich auch politische Veränderungen und Einflüsse stark auswirken. Unsere letztjährige Einschätzung zum gleichen Zeitpunkt, dass die Talsohle bei den Energiepreisen erreicht ist, hat sich bewahrheitet. Für die unmittelbare Zukunft gehen wir von weiter steigenden Preisen aus. Die nach wie vor sehr hohen Preise für erneuerbare Energien sowie die teilweise latent unsichere Lage beim Betrieb von aus- und inländischen nuklearen und fossilen Grosskraftwerken deuten darauf hin. Die weiteren Beschaffungen für 2019 und die folgenden Jahre bleiben auf jeden Fall spannend.

Abgaben
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene, fremdbestimmte bzw. durch die politischen Bundesbehörden festgelegte Netzzuschlag wird zur Förderung von einheimischer erneuerbarer Energie und zur Verbesserung der Stromeffizienz verwendet. Einmalvergütung, Investitionsbeiträge, Rückerstattungen an Grossverbraucher, Risikogarantien für Geothermieprojekte, Vollzugskosten sowie Gewässersanierungsmassnahmen sind weitere Komponenten des Netzzuschlags.
Für 2019 bleibt der Netzzuschlag für erneuerbare Energien und Gewässerschutz auf der mit der Inkrafttretung des Energiegesetzes Anfang 2018 maximal vorgesehenen Höhe von 2.3 Rp./kWh.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Einwohnergemeinde Hunzenschwil für die Einräumung des Rechts zur Benutzung von kommunalem Grund und Boden zum Bau und Betrieb von Leitungen und Gebäuden, die der Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom dienen. Die Höhe der Konzession wird vom Gemeinderat bestimmt.
Für das Jahr 2019 verbleibt die Konzessionsabgabe auf dem gemäss aktuellem Konzessionsvertrag festgelegten Maximum von 0.50 Rp./kWh, welche im Sinne der Eigentümerin auch entsprechend umgesetzt wird.