Informationen zu Gebühren, Tarifen und
Naturstromprodukten
der Energie Hunzenschwil AG (ENH)
für 2017

Stromtarife für 2017
Die Strompreise für 2017 der Energie Hunzenschwil AG sind geprägt von Investitionen der ENH in die Stromversorgung, sinkenden Energiepreisen, weiter steigenden Abgaben und einer regulatorisch notwendigen Kostenverschiebung von Netzebene 7 (Niederspannung) zu Netzebene 5 (Mittelspannung). Gesamthaft werden die Niederspannungs-Kunden der Tarife GN und KN eine Preisreduktion – je nach Verbraucherprofil – zwischen ca. 7% und 11% erhalten. Für die Grosskunden auf Netzebene 5 mit Versorgung in Mittelspannung und Energiebezug bei der ENH wird die Reduktion ca. 5% betragen.
Damit werden sich die Preisanpassungen etwa im gesamtschweizerischen Mittel bewegen, bleiben im nationalen Vergleich jedoch weiterhin attraktiv. Regionale und lokale Unterschiede ergeben sich durch die sehr heterogene Stromlandschaft in der Schweiz mit den vielen eigenständigen Stromversorgungsunternehmungen mit unterschiedlichsten Kundenstrukturen. Im Weiteren sind die jeweiligen Investitionsvolumen der Werke mit Verzinsungen und Abschreibungen sehr individuell.

Strompreiskomponenten
Die Strompreise setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Netz           der Infrastruktur für die Stromlieferung
Energie      dem eigentlichen Strom
Abgaben    zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie der Abgaben an die Gemeinde für die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Netzinfrastruktur
Der regulierte Netzbereich wird im Wesentlichen von den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) sowie von den Kostenrechnungsvorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromVV) bestimmt. Diese Vorgaben basieren auf Vor- und Nachkalkulationen der Betriebsrechnungen und werden von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft und überwacht.
Die Energiekosten werden seit 2013 durch stark volatile und sinkende Preise im freien Markt bestimmt. Dies macht die Beschaffung schwierig und führt zu unterschiedlichsten Ausprägungen bei der Preisentwicklung von Stromversorgungsunternehmungen wie der ENH.
Die Abgaben setzen sich einerseits durch die vom Bundesrat festgelegten Zuschläge für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und die Abgabe für den Gewässerschutz (GschG) und andererseits durch die von der Gemeinde bestimmte Konzessionsabgabe für die Benützung von öffentlichem Grund zusammen.

Stromnetz
Das Stromnetz dient der Verteilung und der Transformation von elektrischer Energie. Die Netzebenen
bezeichnen dabei die unterschiedlichen Spannungsebenen, welche im Stromnetz definiert sind. Insgesamt bestehen sieben Netzebenen: vier Spannungsebenen für die Verteilung von elektrischer Energie und drei Spannungsebenen für die entsprechende Transformation.Die ENH beliefert Kunden auf den Netzebenen 5 und 7.
Netzebene

Netznutzung
Die Erträge aus der Netznutzung werden für die Sicherstellung des Netzbetriebes und zur Abdeckung der notwendigen Investitionen benötigt.
Die regulatorischen Vorgaben – verarbeitet in der ElCom-Kostenrechnung – bestimmen dabei den mass-gebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife.
Die Netznutzungspreise basieren auf Nachkalkulationen der revidierten Jahresabschlüssen der ENH, auf gesetzeskonformen, kalkulatorischen Kostenelementen (z.B. kalk. Verzinsung des Anlagevermögens) so-wie dem Ausgleich von Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren.
Weitere Preisfaktoren bei der Vorkalkulation 2017 sind die Tarife der Vorlieferantin AEW Energie AG für die Netznutzung (vorgelagertes Netz) sowie die Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid.
In den kommenden Jahren werden, spätestens nach einem allfälligen zweiten Marköffnungsschritt mit dem freien Zugang zum Energiemarkt für alle Kunden, zusätzliche Aufgaben zur Erfüllung der Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes auf das Werk zukommen. Im Weiteren ist die ENH ständig bestrebt, das Stromnetz auf einem guten technischen Stand zu halten. Dafür sind, insbesondere bei Sanierungen von Kabelanlagen, zum Teil auch hohe Investitionen notwendig. Im Jahr 2015 konnte auch das Grossprojekt mit der neuen Netzeinspeisung im Gebiet Aegerten abgeschlossen werden. Die Investitionen und die nachfolgend beschriebene Situation mit den Kapitalkosten der Netze werden die Netznutzungspreise in Zukunft weiter stark beeinflussen.

Energie
Die Energiepreise hängen von der Beschaffungsstrategie der einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU) ab. Wegen verschiedener Marktverzerrungen sind die internationalen, an der Strombörse gehandel-ten Preise, seit 2013 markant gesunken und liegen aktuell unter den Gestehungskosten für inländische Stromproduktion.
Um der sehr komplex gewordenen Strombeschaffung gerecht zu werden, ist die ENH Ende 2015 der un-abhängigen Beschaffungsorganisation iStrom beigetreten. iStrom entwickelt zusammen mit ihren Aktionä-re und Partner wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen, dies in Zusammenarbeit mit Dienstleis-tern zu Marktkonditionen.
Für 2017 wird sich diese Anpassung der Energiebeschaffung für die ENH und seine Kunden bereits mit günstigeren Energiepreisen auszahlen.

Abgaben
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene und fremdbestimmte bzw. durch die poli-tischen Bundesbehörden festgelegte Netzzuschlag fliesst in den so genannten Netzzuschlagsfonds. Mit diesem Fonds werden die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Risikogarantien für Geothermieprojekte, die Vollzugskosten sowie Gewässersanie-rungsmassnahmen finanziert.
Der Netzzuschlag für erneuerbare Energien und Gewässerschutz erhöht sich im Jahr 2017 von 1.3 Rp./kWh auf 1.5 Rp./kWh. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt.
Begründet wird dies mit dem weiter steigenden Subventionsbedarf für erneuerbare Energien, vorab durch den erhöhten und kontinuierlichen Zubau von Anlagen mit Einmalvergütung und neue Kontingente bei der Photovoltaik.

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Einwohnergemeinde Hunzenschwil für die Einräumung des Rechts zur Benutzung von kommunalem Grund und Boden zum Bau und Betrieb von Leitungen und Ge-bäuden, die der Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom dienen. Die Höhe der Konzession wird vom Gemeinderat bestimmt.
Für das Jahr 2016 erhöht der Gemeinderat Hunzenschwil die Konzessionsabgabe von 0.40 Rp./kWh auf das das gemäss aktuellem Konzessionsvertrag festgelegte Maximum von 0.50 Rp./kWh, welche im Sinne der Eigentümerin auch entsprechend umgesetzt wird.