Informationen zu Gebühren, Tarifen und
Naturstromprodukten
der Energie Hunzenschwil AG (ENH)
für 2016
Kostenfaktoren und Vorgaben zur Bestimmung von Strompreisen
Die Strompreise setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Netz der Infrastruktur für die Stromlieferung
Energie dem eigentlichen Strom
Abgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie der Abgaben an die Gemeinde für die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Netzinfrastruktur
Der regulierte Netzbereich wird im Wesentlichen von den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) sowie von den Kostenrechnungsvorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromVV) bestimmt. Diese Vorgaben basieren auf Vor- und Nachkalkulationen der Betriebsrechnungen und werden von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft und überwacht.
Die Energiekosten werden seit 2013 durch stark volatile und sinkende Preise im freien Markt bestimmt. Dies macht die Beschaffung schwierig und führt zu unterschiedlichsten Ausprägungen bei der Preisentwicklung von Stromversorgungsunternehmungen wie der ENH.
Die Abgaben setzen sich einerseits durch die vom Bundesrat festgelegten Zuschläge für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und die Abgabe für den Gewässerschutz (GschG) und andererseits durch die von der Gemeinde bestimmte Konzessionsabgabe für die Benützung von öffentlichem Grund zusammen.
Das Stromnetz dient der Verteilung und der Transformation von elektrischer Energie. Die Netzebenen
bezeichnen dabei die unterschiedlichen Spannungsebenen, welche im Stromnetz definiert sind. Insgesamt bestehen sieben Netzebenen: vier Spannungsebenen für die Verteilung von elektrischer Energie und drei Spannungsebenen für die entsprechende Transformation. Die ENH beliefert Kunden auf den Netzebenen 5 und 7.
Stromtarife der Energie Hunzenschwil AG für 2016
Die Strompreise für 2016 der Energie Hunzenschwil AG sind geprägt von Investitionen in die Stromversor-gung, konstanten Energiepreisen, weiter steigenden Abgaben und einer regulatorisch notwendigen Kos-tenverschiebung von Netzebene 7 (Niederspannung) zu Netzebene 5 (Mittelspannung). Gesamthaft wer-den die Niederspannungs-Kunden der Tarife GN und KN leicht rückläufige Stromkosten konstatieren (-2%). Die Grosskunden auf Netzebene 5 mit Versorgung in Mittelspannung bezahlen dagegen in der Summe rund 3 Rp./kWh mehr als im Jahr 2015.
Damit werden sich die Preisanpassungen etwa im gesamtschweizerischen Mittel bewegen, bleiben im nationalen Vergleich jedoch weiterhin attraktiv. Regionale und lokale Unterschiede ergeben sich durch die sehr heterogene Stromlandschaft in der Schweiz mit den vielen eigenständigen Stromversorgungsunter-nehmungen mit unterschiedlichsten Kundenstrukturen.
Netznutzung
Die Erträge aus der Netznutzung werden für die Sicherstellung des Netzbetriebes und zur Abdeckung der notwendigen Investitionen benötigt.
Die regulatorischen Vorgaben – umgesetzt in der ElCom-Kostenrechnung – bestimmen dabei den mass-gebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife.
Die Kostenzuteilung auf die Netzebenen ist in der bundesrätlichen Stromversorgungsverordnung (StromVV Art. 16) im sogenannten Wälzschlüssel geregelt. In der Kalkulation der Tarife 2015 wurden der Netzebene 5 zu wenig und entsprechend der Netzebene 7 zu hohe Kosten zugerechnet. Dies führte auf Netzebene 5 trotz steigender Gesamtkosten zu sinkenden Tarifen und auf der Netzebene 7 zu überpropor-tional steigenden Tarifen.
Für die Kalkulation 2016 wurde der Wälzschlüssel entsprechend berichtigt (wie übrigens auch für sämtli-che Nachkalkulationen). Dies bewirkt nun bei weiterhin steigenden Gesamtkosten der Netze im Jahre 2016 eine Senkung der Tarife der Netzebene 7 und eine entsprechend markante Erhöhung auf Netzebene 5.
Weitere Preisfaktoren bei der Vorkalkulation für das Jahr 2016 sind dabei auch gestiegene Tarife der Vorlieferantin AEW Energie AG für die Netznutzung (vorgelagertes Netz) sowie die Reduktion der Systemdienstleistungen (SDL) von 0.54 Rp./kWh auf 0.45 Rp./kWh.
Energie
Die Preise des an der Börse gehandelten Stroms sind seit 2013 in der Tendenz fallend. Die tiefen Kosten für CO2-Zertifikate in Europa, der billige Kohlepreis, die schleppende Konjunktur sowie die massiv subventionierten erneuerbaren Energien aus Deutschland sind u.a. entscheidende Faktoren für diese Entwicklung. Auf der anderen Seite erweisen sich die Kosten für die inländische Produktion als höher, da Moder-nisierungen und Investitionen in neue Kraftwerke heute teurer sind als noch vor Jahren.
Dies hat die Energie Hunzenschwil AG im Jahr 2013 dazu bewogen, den Strom ab 2014 ebenfalls im freien Markt zu beschaffen. Aufgrund der Beurteilung der damaligen Marktsituation wurde die Energie für die Jahre 2014 bis 2016 beschafft. Dadurch konnten für das Jahr 2014 die Energiepreise für alle Kundengruppen gleich um ca. 10% gesenkt werden. Für die Jahre 2015 wie auch für das Jahr 2016 bleiben die Energietarife der ENH konstant.
Aus dem Energieverkauf erzielt die ENH nur einen sehr geringen Ertrag. Dies reicht knapp für zur Deckung der Verwaltungskosten im Energiebereich. Weitere Gewinnmargen im Energiebereich sind in den Strompreisen nicht enthalten.
Abgaben
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene und fremdbestimmte bzw. durch die politischen Bundesbehörden festgelegte Netzzuschlag fliesst in den so genannten Netzzuschlagsfonds. Mit diesem Fonds werden die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütungen für kleine Photovoltaik-Anlagen, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Stromeffizienz, die Rückerstattungen an Grossverbraucher, die Risikogarantien für Geothermieprojekte, die Vollzugskosten sowie Gewässersanie-rungsmassnahmen finanziert.
Der Netzzuschlag für erneuerbare Energien und Gewässerschutz erhöht sich im Jahr 2016 von 1.1 Rp./kWh auf 1.3 Rp./kWh. Dies hat der Bundesrat in einer Revision der Energieverordnung festgelegt.
Begründet wird dies mit dem weiter steigenden Subventionsbedarf für erneuerbare Energien, vorab durch den erhöhten und kontinuierlichen Zubau von Anlagen mit Einmalvergütung und neue Kontingente bei der Photovoltaik.
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Einwohnergemeinde Hunzenschwil für die Einräumung des Rechts zur Benutzung von kommunalem Grund und Boden zum Bau und Betrieb von Leitungen und Gebäuden, die der Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom dienen. Die Höhe der Konzession wird vom Gemeinderat bestimmt.
Durch die von den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen bewilligte und per 1. Januar 2013 erfolgte Rechtsformänderung der Elektrizitätsversorgung von einer unselbständig öffentlich-rechtlichen Gemeinde-anstalt in eine Aktiengesellschaft des Privatrechts, der Energie Hunzenschwil AG, wurden die Abgaben der neuen Aktiengesellschaft an die Gemeinde grundsätzlich neu festgelegt. In einem ersten Schritt erfolg-te für das Jahr 2013 eine Reduktion der Konzessionsabgabe auf 0.50 Rp./kWh (2012: 0.63 Rp./kWh). Für das Jahr 2014 wurde die geplante weitere Reduzierung auf 0.25 Rp./kWh umgesetzt.
Für das Jahr 2016 fordert der Gemeinderat Hunzenschwil nun eine Erhöhung der Konzessionsabgabe von 0.25 Rp./kWh auf 0.4 Rp./kWh, welche im Sinne der Eigentümerin auch entsprechend umgesetzt wird.