EINSPEISEVERGÜTUNG EE

Einspeisevergütung für die Lieferung von erneuerbaren Energien aus Produktionsanlagen in das Verteilnetz der Energie Hunzenschwil AG

Der Tarif EE-NSR gilt für die Vergütung von Einspeisungen in das Verteilnetz der Energie Hunzenschwil AG (ENH) aus Anlagen mit einer Leistung bis 150 kVA von Produzenten von Elektrizität aus nicht erneuerbarer Energie sowie von Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen, erheblich erweitert oder erneuert wurden und nicht gemäss Art.19 des Energiegesetzes entschädigt werden.

Der Tarif EE-GSR gilt für die Vergütung von Einspeisungen in das Verteilnetz der Energie Hunzenschwil AG (ENH) aus Anlagen mit einer Leistung ab 150 kVA von Produzenten von Elektrizität aus nicht erneuerbarer Energie sowie von Produzenten von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, deren Anlagen nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen, erheblich erweitert oder erneuert wurden und nicht gemäss Art. 19 des Energiegesetzes entschädigt werden.