Informationen zu Gebühren, Tarifen und
Naturstromprodukten
der Energie Hunzenschwil AG (ENH)
für 2018

Stromtarife für 2018
Stark steigende Bundesabgaben für die Umsetzung der Energiestrategie 2050 führen bei der Energie Hunzenschwil AG nach einer Phase von sinkenden Stromkosten zu steigenden Gesamtpreisen im Jahr 2018. Die Energiepreisen verharren auf tiefen Niveau und die Netznutzungspreise sinken leicht aufgrund der tieferen Kosten im vorgelagerten Netz und reduzierten Kosten für Systemdienstleistungen. Gesamthaft werden die Niederspannungs-Kunden der Tarife GN und KN eine Preiserhöhung – je nach Verbraucherprofil – zwischen ca. 4% und 5% erhalten. Verantwortlich dafür ist hauptsächlich der vom Bund erhobene Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien. Für einen durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt ergibt dies Mehrkosten von ca. CHF 40.- pro Jahr. Für die Grosskunden auf Netzebene 5 mit Versorgung in Mittelspannung und Energiebezug bei der ENH wird die Erhöhung ca. 4.5% betragen.
Damit werden sich die Preise weiterhin etwa im gesamtschweizerischen Mittel bewegen. Regionale und lokale Unterschiede ergeben sich durch die sehr heterogene Stromlandschaft in der Schweiz mit den vielen eigenständigen Stromversorgungsunternehmungen mit unterschiedlichsten Kundenstrukturen. Im Weiteren sind auch die jeweiligen Investitionsvolumen der Werke mit Verzinsungen und Abschreibungen von Anlagen sehr individuell.

Strompreiskomponenten
Die Strompreise setzen sich aus den nachfolgenden Komponenten zusammen:
Netz           der Infrastruktur für die Stromlieferung
Energie      der eigentlichen Stromlieferung
Abgaben    zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie der Abgaben an die Gemeinde für die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens für die Netzinfrastruktur
Der regulierte Netzbereich wird im Wesentlichen von den Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) sowie von den Kostenrechnungsvorgaben aus dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der dazugehörigen Stromversorgungsverordnung (StromVV) bestimmt. Diese Vorgaben basieren auf Vor- und Nachkalkulationen der Betriebsrechnungen und werden von der Eidg. Elektrizitätskommission (ElCom) überprüft und überwacht.
Die Energiekosten
werden seit 2013 durch stark volatile und sinkende Preise im freien Markt bestimmt. Ob und wie lange dieser Trend anhält wird sich weisen. Die ENH setzt bei der Energielieferung auf erneuerbare Energien und versorgt ihre Kunden im Basisprodukt „classic“ mit 100% Strom aus Schweizer Wasserkraft. Weitere Naturstromprodukte sind ebenfalls in der Produktepalette enthalten.
Die Abgaben setzen sich einerseits durch den vom Bundesrat festgelegten Netzzuschlag zur Förderung erneuerbarer Energien sowie zum Schutz der Gewässer und Fische und andererseits durch die von der Gemeinde bestimmte Konzessionsabgabe für die Benützung von öffentlichem Grund zusammen.

Stromnetz
Das Stromnetz dient der Verteilung und der Transformation von elektrischer Energie. Die Netzebenen
bezeichnen dabei die unterschiedlichen Spannungsebenen, welche im Stromnetz definiert sind. Insgesamt bestehen sieben Netzebenen: vier Spannungsebenen für die Verteilung von elektrischer Energie und drei Spannungsebenen für die entsprechende Transformation.Die ENH beliefert Kunden auf den Netzebenen 5 und 7.
Netzebene

Netznutzung
Die Erträge aus der Netznutzung werden für die Sicherstellung des Netzbetriebes und zur Abdeckung der notwendigen Investitionen benötigt.
Die regulatorischen Vorgaben – verarbeitet in der ElCom-Kostenrechnung – bestimmen dabei den mass-gebenden Handlungsspielraum bei der Festlegung der Tarife.
Die Netznutzungspreise basieren auf Vorkalkulationen des Tarifjahres, Nachkalkulationen der revidierten vergangenen Jahresabschlüsse der ENH, auf gesetzeskonformen kalkulatorischen Kostenelementen (z.B. kalk. Verzinsung des Anlagevermögens) sowie dem Ausgleich von Deckungsdifferenzen aus den Vorjahren.
Massgebende Preisfaktoren bei der Vorkalkulation 2018 sind die Tarife der Vorlieferantin AEW Energie AG für die Netznutzung (vorgelagertes Netz) sowie die Kosten für Systemdienstleistungen (SDL) von Swissgrid.
In den kommenden Jahren werden durch Massnahmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 sowie der geplanten Einführung eines zweiten Marköffnungsschrittes mit dem freien Zugang zum Energiemarkt für alle Kunden zusätzliche Aufgaben zur Erfüllung der Vorgaben des Stromversorgungsgesetzes auf das Werk zukommen. Im Weiteren ist die ENH ständig bestrebt, das Stromnetz auf einem guten technischen Stand zu halten. Dafür sind, insbesondere bei Sanierungen von Kabelanlagen, zum Teil auch hohe Investitionen notwendig. Die Investitionen und die Kapitalkosten der Netze werden deshalb die Netznutzungspreise auch in Zukunft weiter stark beeinflussen.

Energie
Die Energiepreise hängen von der Beschaffungsstrategie der einzelnen Energieversorgungsunternehmen (EVU) ab. Wegen verschiedener Marktverzerrungen sind die internationalen, an der Strombörse gehandelten Preise, seit 2013 markant gesunken und liegen aktuell unter den Gestehungskosten für inländische Stromproduktion.
Um der sehr komplex gewordenen Strombeschaffung gerecht zu werden, ist die ENH Ende 2015 der unabhängigen Beschaffungsorganisation iStrom beigetreten. Die iStrom AG entwickelt zusammen mit ihren Aktionären, Partnern und Dienstleistern wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen zur optimalen Beschaffung von Energie zu attraktiven Marktkonditionen.
Für 2018 wird sich diese Anpassung der Energiebeschaffung für die ENH und seine Kunden wieder sehr positiv auswirken. Die Energiepreise können dank der erfolgreichen Beschaffungsstrategie der iStrom AG weiterhin tief gehalten werden.
Nach Einschätzung der ENH könnte jedoch bei den Energiepreisen die Talsohle erreicht sein. Zum Teil stark steigende Preise bei erneuerbaren Energien sowie die teilweise vermehrt auftretende unsichere Lage beim Betrieb von aus- und inländischen nuklearen und fossilen Grosskraftwerken deuten darauf hin. Die weiteren Beschaffungen für 2019 und die folgenden Jahre werden auf jeden Fall spannend.

Abgaben
Der bei den Stromkonsumentinnen und -konsumenten erhobene und fremdbestimmte bzw. durch die politischen Bundesbehörden festgelegte Netzzuschlag
wird zur Förderung von einheimischer erneuerbarer Energie und zur Verbesserung der Stromeffizienz verwendet. Einmalvergütung, Investitionsbeiträge, Rückerstattungen an Grossverbraucher, Risikogarantien für Geothermieprojekte, Vollzugskosten sowie Gewässersanierungsmassnahmen sind weitere Komponenten des Netzzuschlags.
Für 2018 ist eine Erhöhung des Netzzuschlags für erneuerbare Energien und Gewässerschutz von insgesamt 1.5 Rp./kWh auf 2.3 Rp./kWh vorgesehen. Dies gilt vorbehältlich des definitiven Bundesratsbeschlusses über die neue Energieverordnung, welcher erst Ende Oktober / Anfang November 2017 erwartet wird.
Begründet wird dies mit der Umsetzung der Energiestrategie 2050 welche die Förderung erneuerbarer Energie stark in den Vordergrund stellt, vorab durch den erhöhten und kontinuierlichen Zubau von Anlagen mit Einmalvergütung und neue Kontingente bei der Photovoltaik.

Die Konzessionsabgabe
ist ein Entgelt an die Einwohnergemeinde Hunzenschwil für die Einräumung des Rechts zur Benutzung von kommunalem Grund und Boden zum Bau und Betrieb von Leitungen und Gebäuden, die der Versorgung von Kunden im Gemeindegebiet mit Strom dienen. Die Höhe der Konzession wird vom Gemeinderat bestimmt.
Für das Jahr 2018 verbleibt die Konzessionsabgabe auf dem gemäss aktuellem Konzessionsvertrag festgelegten Maximum von 0.50 Rp./kWh, welche im Sinne der Eigentümerin auch entsprechend umgesetzt wird.